Die Sterbeurkunden italienischer Staatsbürger die im Ausland verstorben sind, „müssen“ im Standesamtsregister des letzten Wohnortes in Italien des Betroffenen, oder dessen Eltern, eingetragen werden.
Für diese Eintragungen, welche normalerweise von Amts wegen übermittelt werden, ist eine internationale Bescheinigung (mehrsprachig) erforderlich.
Sterbefallregistrierung in Italien eines im Ausland wohnhaften, italienischen Staatsbürgers.
Der Sterbefall im Ausland eines italienischen Staatsbürgers, muss in Italien registriert werden.
Hierzu sind folgende Dokumente per Post einzureichen:
- Internationale Sterbeurkunde im Original, ausgestellt vom Standesamt, der für den Todesfall zuständigen, deutschen Gemeinde.
- Kopie eines italienischen Ausweisdokuments oder der Bescheinigung über die italienische Staatsangehörigkeit.