Die Geburtskunden italienischer Staatsbürger die im Ausland geboren sind, „müssen“ im Standesamtsregister des letzten Wohnortes in Italien des Betroffenen, oder dessen Eltern, eingetragen werden.
Für diese Eintragungen, welche normalerweise von Amts wegen übermittelt werden, ist eine internationale Bescheinigung (mehrsprachig) erforderlich.
Geburt
Eintragung der Geburt von Kindern italienischer Staatsbürger im Ausland:
Auch im Ausland geborene Kinder, mit eventuell anderer Staatsangehörigkeit, sind italienische Staatsbürger, wenn wenigstens ein Elternteil italienischer Staatsbürger ist. Aus diesem Grund ist es notwendig die Geburt in Italien zu registrieren.
Um eine Geburt in Italien zu registrieren, sind folgende Originaldokumente per Post an das Konsulat gesendet werden:
Bei verheirateten Eltern:
- Internationale Geburtsurkunde, ausgestellt vom zuständigen deutschen Standesamt.
- Ausweiskopie der italienischen Eltern / des italienischen Elternteils
- Antragsformular zum Eintrag der Geburtsurkunde
Bei nicht verheirateten Eltern:
- Internationale Geburtsurkunde, ausgestellt vom zuständigen deutschen Standesamt
- Beglaubigte Kopie der Mutterschaftsanerkennung einschließlich der Übersetzung in italienischer Sprache.
- Beglaubigte Kopie der Vaterschaftsanerkennung einschließlich der Übersetzung in italienischer Sprache.
- Beglaubigte Kopie einer eventuellen Verfügung bezüglich des Nachnamens, einschließlich der Übersetzung in italienischer Sprache.
- Ausweiskopie der italienischen Eltern / des italienischen Elternteils
- Antragsformular zur Eintragung der Geburtsurkunde
N.B.: Die Übersetzungen sind von einem Übersetzer auszuführen, dessen Unterschrift im Konsulat hinterlegt ist.