Die Heiratskunden italienischer Staatsbürger die im Ausland die Ehe geschlossen haben, „müssen“ im Standesamtsregister des letzten Wohnortes in Italien des Betroffenen, oder dessen Eltern, eingetragen werden.
Für diese Eintragungen, welche normalerweise von Amts wegen übermittelt werden, ist eine internationale Bescheinigung (mehrsprachig) erforderlich.
Eheschließung
Im Ausland geschlossene Ehen müssen in Italien registriert werden. Hierzu sind folgende Dokumente per Post einzureichen:
- Internationale Heiratsurkunde im Original, ausgestellt vom zuständigen deutschen Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde.
- Kopien der Identitätsausweise.
- Meldebescheinigung der deutschen Gemeinde.
Scheidung
Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils in Italien.
Zunächst ist anzumerken, dass ein im Ausland ausgesprochenes Scheidungsurteil, in Italien nicht automatisch Gültigkeit erlangt.
A). Für die Beantragung der Anerkennung eines deutschen Gerichtsurteils in Italien, das vor dem 10. März 2001 Rechtskraft erlangt hat, wird um die Vorlage folgender Dokumente gebeten:
- Vollständiges Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, mit Tatbestand und Entscheidungsgründen, im Original oder einer vom Amtsgericht beglaubigten Ausführung. Das Urteil muss gebunden und mit einem Siegel des Amtsgerichts versehen sein.
- Übersetzung des Scheidungsurteils in italienischer Sprache durch einen vereidigten Übersetzer.
- Antragsformular, welches von den Betroffenen ausgefüllt und unterschrieben, einzusenden ist.
B). Für die Anerkennung eines deutschen Gerichtsurteils in Italien, das nach dem 10. März 2001 Rechtskraft erlangt hat, wird um die Vorlage folgender Dokumente gebeten:
- Bescheinigung gemäß Art. 39 (der Verordnung EG Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003) ausgestellt von dem Gericht, welches das Scheidungsurteil ausgesprochen hat.
- Antragsformular, welches von den Betroffenen ausgefüllt und unterschrieben, einzusenden ist.