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Meldewesen A.I.R.E.

Für allgemeine Informationen auf der Webseite des italienischen Außenministeriums (MAECI) bitte hier klicken.

EINTRAGUNG INS MELDEREGISTER DER IM AUSLAND WOHNHAFTEN ITALIENER (A.I.R.E.)

Die Eintragung ins AIRE ist für im Ausland wohnhafte Italiener Pflicht (befreit sind nur Personen, die für weniger als ein Jahr ins Ausland gehen, Saisonarbeiter sowie Staatsbedienstete im diplomatischen und konsularischen Dienst, italienisches Militärpersonal im Ausland).

Die Erklärung über die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland muss von der betreffenden Person innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum der Ausreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung abgegeben werden. Man kann seine Position jedoch auch im Nachhinein klären. Eventuelle Adressänderungen müssen mitgeteilt werden.

Die Aktualisierung der Informationen über die im Ausland ansässigen Bürger ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch notwendig, um konsularische Dienstleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Ausstellung von Ausweispapieren, Bescheinigungen usw.), im Wahlkreis Ausland abstimmen und Mitteilungen der italienischen Behörden erhalten zu können.

Folgen der Anmeldung im AIRE sind die Anwendung der Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften, die Streichung aus dem nationalen Gesundheitsdienst und die Übertragung der Zuständigkeit für die Krankenversicherung auf die lokalen Gesundheitsbehörden.

Im AIRE registrierte Eigentümer von Häusern oder anderen Immobilien in Italien können bei den zuständigen Stellen gemäß den von diesen festgelegten Vorschriften Ermäßigungen oder Erleichterungen für Versorgungsleistungen und Steuern (z.B. Strom- oder Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Gemeindesteuer auf das eigene Haus usw.) beantragen. Seit 2021 besteht darüber hinaus die Möglichkeit – für italienische Rentner, welche im AIRE registriert sind und eine sogenannte internationale Rente bekommen (d.h., dass die Rente teilweise vom INPS und teilweise von einem anderen EU-Rentenversicherungsträger ausgezahlt wird) – Steuererleichterungen für eine nicht verpachtete oder als Leihgabe zur Verfügung gestellte Immobilie bezüglich der Steuer IMU und TARI. Dies ist direkt bei der Steuerabteilung (Ufficio Tributi) der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

>> WICHTIGE MITTEILUNG: In Anwendung von Art. 1 Absatz 89 des Gesetzes Nr. 178 vom 30. Dezember 2020 gewährt das Ministerium für Kulturgüter, kulturelle Aktivitäten und Tourismus in den Jahren 2021, 2022 und 2023 im Rahmen eines eigens dafür eingerichteten Fonds italienischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz im Ausland, die im Register der im Ausland ansässigen Italiener (AIRE) eingetragen sind, gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises ihrer Eintragung im AIRE freien Eintritt in die vom Staat verwalteten Museen, archäologischen Stätten und Parks. Zu diesem Zweck ist davon auszugehen, dass Landsleute mit Wohnsitz im Ausland ein Ausweisdokument vorlegen können, aus dem ihre Registrierung im AIRE hervorgeht, oder sie können bei ihrer Bezugsgemeinde in Italien eine Bescheinigung über die Registrierung im AIRE beantragen oder eine Eigenerklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie im AIRE ihrer Gemeinde registriert sind (D.P.R. 445/2000). Das Konsulat kann keine Bescheinigungen über die Eintragung ins AIRE ausstellen, das können nur die Gemeinden.Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite des Kulturministeriums.

VERFAHREN FÜR DIE EINTRAGUNG INS AIRE

Die (für die in dem Konsularbezirk von Dortmund wohnhaften Italiener verpflichtende) Eintragung ins AIRE ist unter Nutzung des Online-Portals für konsularische Dienste Fast It zu beantragen. Das FAST-IT-Portal ist in folgenden Sprachen verfügbar: Italienisch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch.
Um das Fast It-Portal nutzen zu können, müssen Sie eine E-Mail-Adresse haben.

Nach der Registrierung auf dem Fast It-Portal kann der Nutzer auf die Rubrik „Anagrafe Consolare e Aire“ zugreifen und die Funktion Antrag auf Eintragung in das Melderegister der Auslandsitaliener (“Richiedere l’iscrizione all’Anagrafe degli Italiani all’Estero”) wählen.
Er muss dann die erforderlichen Felder ausfüllen, die ihn zu einer korrekten und vollständigen Formulierung des Antrags führen, der digital signiert oder ausgedruckt, unterschrieben und auf das Portal hochgeladen werden kann.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Daten und Ihre Adresse korrekt und vollständig eingeben.

Auf das Portal hochzuladen sind außerdem:
– Kopie des gültiges Ausweisdokuments (mindestens die Seiten mit der Ausweisnummer, den persönlichen Angaben, der Unterschrift des Inhabers) aller Personen, die sich eintragen
– eine Kopie der letzten Anmeldung bei der deutschen Gemeinde (Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung, nicht älter als sechs Monate) für alle Haushaltsmitglieder oder andere Unterlagen jüngeren Datums, die den ständigen Wohnsitz im Konsularbezirk belegen (z.B. Haushaltsrechnungen, …)
Der Konsulatsmitarbeiter sichtet also die bereits auf dem Konsularportal hochgeladenen Antragsdaten und leitet den Antrag nach Prüfung der Unterlagen an die zuständige Gemeinde weiter.

Die Eintragung ist ab dem Datum der Antragstellung auf Fast It wirksam.
Für die Benachrichtigung über die erfolgte Eintragung ist die italienische Gemeinde zuständig, die den italienischen Staatsangehörigen im Ausland direkt in Kenntnis setzt.

Über das Portal Fast It können Sie auch Ihr persönliches Datenblatt und Buchungsdaten einsehen.

In Ausnahmfällen im Zusammenhang mit Fehlfunktionen der IT-Plattformund und unter Angabe des Grundes kann die Eintragung ins AIRE durch Zusendung des Antragsformulars und der Unterlagen per E-Mail (anagrafe.dortmund@esteri.it) oder auf dem normalen Postweg beantragt werden. Das Konsulat behält sich das Recht vor, die Durchführbarkeit des Antrags zu prüfen.

ADRESSÄNDERUNG

Die Mitteilung der Adressänderung des eigenen Wohnsitzes in Deutschland innerhalb desselben Konsularbezirks muss über das Online-Portal für konsularische Dienstleistungen namens Fast It erfolgen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Absatz „VERFAHREN FÜR DIE EINTRAGUNG INS AIRE“.

WECHSEL DES KONSULARBEZIRKS

Um den Umzugs von einem anderen Konsularbezirk (z. B. London, Köln, Paris, Kuala Lumpur) in den Konsularbezirk Dortmund und umgekehrt zu melden, ist das Portal Fast It zu nutzen, da es sich um eine neue A.I.R.E. Registrierung handelt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Absatz „VERFAHREN FÜR DIE EINTRAGUNG INS AIRE“.

Es ist in jedem Fall ratsam, sich mit dem Zielkonsulat in Verbindung zu setzen und den Wechsel des Konsularbezirks innerhalb von 90 Tagen nach dem Umzug vorzunehmen.

RÜCKKEHR

Vor der endgültigen Rückkehr nach Italien ist eine Abmeldung bei der deutschen Gemeinde erforderlich.
Rückkehrer müssen nach ihrer Ankunft in Italien zum Einwohnermeldeamt (Ufficio anagrafe) der Gemeinde gehen und sich unter Angabe ihrer neuen Wohnadresse anmelden.

Am gleichen Tag veranlasst die Gemeinde:
– die Streichung des Rückkehrers aus dem AIRE und gleichzeitig die Registrierung im Einwohnermelderegister APR (Anagrafe Popolazione Residente)
– eine offizielle Mitteilung an das KONSULAT über den Zeitpunkt, zu dem die RÜCKKEHR rechtswirksam wird.

Zurückgekehrte Landsleute können dem hiesigen Konsulat ihre Abmeldung per E-Mail zusenden, offiziell rechtswirksam wird die RÜCKKEHR jedoch zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der ITALIENISCHEN GEMEINDE.
(Wir erinnern daran, dass Personen, die aus Deutschland wegziehen, die deutsche Krankenversicherung rechtzeitig informieren und die Abmeldung der deutschen Wohngemeinde beifügen müssen.)

Alle Landsleute sind aufgefordert, sich im Portal FAST IT zu registrieren, auch wenn sie bereits im Melderegister des Konsulats eingetragen sind.

Die Rückkehr fällt nicht in die Zuständigkeit des Konsulats.