Für Reisen aus dem Wohnsitzland ins Ausland ohne Begleitung mindestens eines Trägers der elterlichen Verantwortung benötigen italienische Minderjährige unter vierzehn Jahren eine Begleiterklärung mit Angaben zu der/den Person/en, Institution oder Verkehrsgesellschaft, der/denen der/die Minderjährige anvertraut wird. Wenn das Kind einem Verkehrsgesellschaft anvertraut wird, ist es Aufgabe der Familie, sich mit dem Unternehmen in Verbindung zu setzen.
Die Bescheinigung wird auf Antrag ausgestellt, wobei dieser von allen zu unterschreiben ist, die nach italienischer Rechtsordnung Träger der elterlichen Verantwortung sind. Sie gilt nur für eine Reise und längstens sechs Monate.
Das Antragsformular kann auf dem Portal Prenot@mi in der Rubrik für Terminanfragen für Pässe hochgeladen werden. Es sollte auch hochgeladen werden:
– Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Minderjährigen, das er/sie für die Reise nutzen wird;
– Kopie eines gültigen Ausweisdokuments der Träger der elterlichen Verantwortung;
– Kopie eines gültigen Ausweisdokuments der Person/en, der/denen der/die Minderjährige anvertraut wird.
(nicht erforderlich, wenn es sich um ein Verkehrsunternehmen handelt)
Für behördlicherseits nicht vorhandene Informationen können eventuell weitere Nachweise verlangt werden.
HINWEIS: Eine eventuelle Rücksendung auf dem Postweg ist möglich. Dafür muss der Antragssteller zusammen mit den benötigten Unterlagen auch einen frankierten Umschlag mit den Angaben des Empfängers per Post schicken.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
- Mail addresse: passaporti.dortmund@esteri.it
- Tel. +49 (0)231 57796 10