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Der Reisepass

ACHTUNG! PERSÖNLICHES VORSPRECHEN IM KONSULAT FÜR DIE REISEPASSAUSSTELLUNG IST AUSSCHLIESSLICH NACH TERMINVEREINBARUNG MÖGLICH. EINE PERSÖNLICHE VORSPRACHE OHNE VEREINBARTEN TERMIN IST NICHT GESTATTET.

AB DEM 4. JULI 2022 IST ES ERFORDERLICH DEN TERMIN FÜR DIE REISEPASSAUSTELLUNG ÜBER DAS WEBPORTAL PRENOT@MI ZU BEANTRAGEN, BEQUEM VON ZU HAUSE MIT EINEM COMPUTER (NICHT MÖGLICH MIT TABLET ODER SMARTPHONE)

WEITERES ZU BEACHTEN! DIE BESTÄTIGUNG DER ANFRAGE IST KEINE TERMINBESTÄTIGUNG. FÜR DIE TERMINBESTÄTIGUNG MUSS DIE PERSÖNLICHE PORTALSEITE WEITERHIN ÜBERPRÜFT WERDEN. ETWAIGE TERMINSTORNIERUNGEN WERDEN JEWEILS PER E-MAIL ODER TELEFONISCH MITGETEILT UND BEGRÜNDET.

passaportoprenotami

https://prenotami.esteri.it

ES IST SEHR WICHTIG, ALLE HINWEISE ZU LESEN, DIE FORMULARE AUSZUFÜLLEN UND ALLE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN ONLINE HOCHZULADEN. BEIM VEREINBARTEN TERMIN MÜSSEN ALLE UNTERLAGEN IM ORIGINAL MITGEBRACHT WERDEN. DIE ANTRAGSTELLUNG MIT VOLLSTÄNDIGEN UNTERLAGEN VEREINFACHT UND BESCHLEUNIGT DIE BEARBEITUNG DER ANFRAGE. DARÜBER HINAUS WERDEN HIERMIT STORNIERUNGEN DRASTISCH VERRINGERT, WELCHE DAS KONSULAT IN JEDEM FALL BEGRÜNDEN WÜRDE.

EINIGE GRUNDINFORMATIONEN:

1. Bist du nicht im AIRE gemeldet aber im Konsularbezirk von Dortmund fest – oder seit mindestens einem Jahr – wohnhaft? Dann melde dich – vor der Passbeantragung – über das Portal FAST-IT im AIRE an. Tue es bequem von zu Hause mit einem Computer (nicht möglich mit Tablet oder Smartphone) https://serviziconsolari.esteri.it Dies ist kostenfrei und funktioniert in der ganzen Welt. Du brauchst nur einen Computer und eine Internetverbindung, um die Meldebescheinigung und den Personalausweis als PDF einzuscannen. Hilf uns, Dir zu helfen.

https://serviziconsolari.esteri.it

 

2. Bist du weder im AIRE gemeldet noch im Konsularbezirk von Dortmund wohnhaft? Wende dich bitte an das geografisch zuständige Konsulat. Hier anklicken, um deinen Wohnort einzugeben und das zuständige Konsulat herauszufinden. Es tut uns leid, wir können dir leider nicht helfen.

3. Bist du kein Italienischer Staatsbürger? Beantrage dann deinen Identitätsausweis bei der für deine Staatsangehörigkeit zuständigen konsularischen Vertretung oder – falls du staatenlos bist – bei der zuständigen deutschen Behörde. Es tut uns leid, wir können aber dir nicht helfen.

4. Besteht die Möglichkeit – für verheiratete Frauen – den Nachnamen des Ehegatten hinzuzufügen? Nur im Reisepass, nicht im Personalausweis. Wenn du im Besitz eines Reisepasses neueren Datums bist und die internationale Heiratsurkunde schon dem Konsulat übermittelt hast, falls gewünscht, kannst du ohne Termin vorbeikommen und den Nachnamen deines Ehegatten eintragen lassen. Wir können dir helfen.

5. Bist du volljährig? Das ist das Antragsformular für den Reisepass (hier anklicken). Dieses muss, zusammen mit der Kopie des gültigen Identitätsnachweises, im Portal Prenot@mi (Abschnitt „Weiteres“) hochgeladen werden.

6. Wenn ich ein minderjähriges Kind habe, was ist die Einwilligungserklärung des anderen Elternteils und warum muss ich sie übermitteln? Laut des italienischen Rechts, anders als im deutschen Recht, ist die Einwilligungserklärung (hier anklicken) eine einfache obligatorische Erklärung, welche im Prenot@mi hochgeladen werden muss, womit das andere Elternteil sich einverstanden erklärt, dass das neue Dokument ausgestellt wird. Sie hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun und dient ausschließlich dem Schutz der minderjährigen Kinder. Dem entsprechenden Formular muss eine Ausweiskopie des anderen unterzeichnenden Elternteils beigefügt werden. Falls der andere Elternteil kein Staatsbürger der Europäischen Union ist, muss seine Unterschrift persönlich vom Konsulat – beim Termin, zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Fingerabdrücke -, vom Bürgerbüro der Wohngemeinde oder von einer anderen zuständigen Behörde (Notar) beglaubigt werden. Um die Richtigkeit der übermittelten Einwilligungserklärung zu prüfen, ist es erforderlich, dass das minderjährige Kind im Konsulat registriert ist oder dass die Geburtsurkunde des Minderjährigen – mit Angabe der Elternnamen – eingereicht wird. Im Todesfall eines Elternteils ist die Sterbeurkunde einzureichen. Wurde einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen, ist die Einwilligungserklärung nicht erforderlich. In diesem Fall ist die Kopie des Beschlusses des Familiengerichts (oder der Negativbescheinigung über die elterliche Sorge des zuständigen Jugendamts) einzureichen. Wenn du keinen Kontakt mit dem Vater/der Mutter deines Kindes hast oder wenn er/sie sich grundlos verweigert, die Einwilligungserklärung zu unterschreiben, dann musst du dem Konsulat eine zusätzliche Genehmigung beantragen (konsularisches Dekret). Denk daran, dass die Ausstellung des Dekrets aus einem langen und teuren Verfahren besteht; darum sollte auf jeden Fall versucht werden, die Einwilligungserklärung vom anderen Elternteil zu bekommen. Das Konsulat übt keine Vermittlungsfunktion zwischen den Eltern.

7. Bist du der Vater oder die Mutter eines italienischen minderjährigen Kindes und möchtest du für ihn den Reisepass beantragen? Das ist das Antragsformular für den Reisepass (hier anklicken). Dieses muss, zusammen mit den gültigen Ausweiskopien der Eltern und – falls im Besitz – des Kindes, im Portal Prenot@mi (Abschnitt „Weiteres“) hochgeladen werden.

8. Wie kann man bezahlen? Bis auf Weiteres muss die Bezahlung vorzugsweise per Banküberweisung erfolgen (Zahlungsbeleg bitte im Prenot@mi hochladen). Der Reisepass kostet 116 €. Hier ist die Bankverbindung des Konsulats zu finden:

  • BEGÜNSTIGTER: CONSOLATO D’ITALIA DORTMUND
  • IBAN: DE88440700240377266201
  • BIC/SWIFT-CODE: DEUTDEDB440
  • ISTITUTO BANCARIO: DEUTSCHE BANK
  • VERWENDUNGSZWECK: Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum – „Reisepass“ angeben

9. Wie werden die Fingerabdrücke abgenommen, wenn das Konsulat nicht aufgesucht werden kann? Wenn sie Aufgrund einer nachgewiesenen dauerhaften Behinderung, einer dauerhaften Unmöglichkeit der Abnahme von Fingerabdrücken oder eines Freiheitsentzugs nicht in der Lage sind, das Konsulat aufzusuchen, können die bei AIRE registrierten Nutzer die erforderlichen Unterlagen per e-mail übermitteln, um ein Ausweisdokument ohne Unterschrift und ohne Fingerabdrücke zu erhalten, indem sie entsprechende Nachweise per e-mail vorlegen (ärztliche Unterlagen oder Unterlagen über einen Freiheitsentzug auf Anordnung der Justizbehörde/Behörde für öffentliche Sicherheit). Die Übermittlung eines solchen Antrags ist für alle zwecke gleichbedeutend mit der Annahme des Dokuments ohne Fingerabdrücke und ohne Unterschrift. Die spezielle e-mail Adresse für diesen Dienst lautet ci_condort@esteri.it

Nützliche Tipps:

· Warte nicht, bis der alte Personalausweis oder Reisepass abläuft. Beantrage den neuen Ausweis 6 Monate vor dem Ablaufdatum. Angesichts der großen Zahl von Anträgen (besonders auf Ausstellung des Personalausweises) und des komplexen Ausstellungsverfahrens, kann die Bearbeitungszeit langwierig sein.

· Sende KEIN Bargeld per Post zu. Für etwaige Verluste bei Zusendung ist das Konsulat nicht haftbar.

· Schicke keine abgelaufenen oder gültigen Ausweise im Original zu. Kopien sind ausreichend.

· Bitte sende keinen Antrag auf Ausstellung des Reisepasses per Post oder E-Mail zu. Ohne vereinbarten Termin mittels des Portals Prenot@mi, kannst Du KEINEN Termin im Konsulat vereinbaren, weder telefonisch noch per E-Mail.

Ausschließlich um einen Reisepass mit Dringlichkeit zu beantragen (hierzu muss man die Dringlichkeitsgebühr in Höhe von 50 € zusätzlich der normalen Gebühr von 116 € bezahlen, insgesamt 166 €), ist es gestattet, ohne Termin vorzusprechen. Die Dringlichkeit ist aber mit schriftlichen Nachweisen zu beweisen, zum Beispiel mit dem Flug-, Zug-, Schiff- bzw. Busticket oder mit der Hotelreservierung, Brief des Arbeitsgebers, schriftlichen Einladung des Bankinstituts oder einer Gesundheitseinrichtung, wegen etwaiger außerordentlichen, gesundheitlichen, arbeitsbedingten oder anderen Gründen, die schriftlich nachweisbar sind. Endgültige Entscheidung über die Ausstellung des Reisepasses mit Dringlichkeitsgebühren steht ausschließlich dem konsularischen Büro zu. Grundvoraussetzung dafür ist in jedem Fall – nach der telematischen Überprüfung seitens des Konsulats –, dass keine Rechtshindernisse zur Ausstellung des Reisepasses bestehen und dass die Beantragung mit vollständigen Unterlagen erfolgt.

FÜR REISEN VON UNBEGLEITETEN MINDERJÄHRIGEN VON 14 JAHREN SIEHEN SIE DEN BESONDEREN ABSCHNITT: Reisen von unbegleiteten Minderjährigen

KONTAKTE DES PASSAMTES

E-MAIL-ADRESSE: passaporti.dortmund@esteri.it
TEL. +49 (0)231 57796 10

FÜR WEITERE INFORMATIONEN UND DETAILS. KLICKEN SIE BITTE AUF DEN FOLGENDEN LINK: Allgemeine Informationen auf der Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit

Allgemeine Informationen über den italienischen Reisepass sind auf dieser Seite des italienischen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und Internationale Zusammenarbeit.

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