ACHTUNG! DIE REISEPASSAUSSTELLUNG IST NUR NACH TERMINVEREINBARUNG ÜBER DAS PORTAL PRENOT@MI MÖGLICH. EIN PERSÖNLICHES ERSCHEINEN IM KONSULAT OHNE TERMIN IST NICHT ERFORDERLICH.
Die Anfrage und der Eingang der Anfrage per E-Mail stellen KEINE Terminbestätigung dar. Die Bestätigung muss auf Ihrer persönlichen Seite im Prenot@mi-Portal erfolgen. Absagen werden individuell per E-Mail mitgeteilt und begründet.
Wenn die Buchung auf Ihrem Smartphone oder Tablet fehlschlägt, versuchen Sie es erneut von Ihrem PC aus.
Wenn Sie über 70 Jahre alt sind und Hilfe bei Ihrer Buchung benötigen, besuchen Sie die Seite Konsularische Dienstleistungen über 70.

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Bitte beachten Sie, dass der Buchungsservice kostenlos ist.
Es ist wichtig, alle Anweisungen zu lesen, die Formulare auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen online hochzuladen. Sie müssen die Originalkopien dieser Dokumente zum Termin mitbringen.
DOKUMENTE ZUM HOCHLADEN AUF PRENOT@MI (insgesamt max. 1 MB):
- Bei einem Antrag für einen Erwachsenen:
- Antragsformular (im Feld „Sonstiges“ hochzuladen). Hier herunterladen.
- Kopie des Ausweises
- Bei Verlust oder Diebstahl: Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde.
- Meldebescheinigung (falls sich die Adresse geändert hat und die Änderung nie gemeldet wurde).
- Bei einem Antrag für eine/n MINDERJÄHRIGE/N:
- Antragsformular für Minderjährige, unterschrieben von beiden Elternteilen (im Feld „Sonstige“ hochzuladen).
- Kopien der Ausweisdokumente (der Eltern und des Minderjährigen)
- Bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises/Reisepasses des Minderjährigen: Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde.
- Wohnsitzbescheinigung der Familieneinheit (bei Adressänderung)
Vollständige Unterlagen ermöglichen eine schnelle Prüfung Ihres Antrags, ohne dass Ihr Termin abgesagt werden muss.
Aus Datenschutz-und Sicherheitsgründen sowie im Hinblick auf die Nutzerfreundlichkeit, müssen Sie alleine erscheinen. Der Zutritt zum Reisepassbüro ist nur dem Antragsteller gestattet, nicht jedoch Verwandten, Freunden oder Begleitpersonen (ausgenommen Minderjährige und Menschen mit Behinderung).
AM TAG DES TERMINS MITZUBRINGENDE UNTERLAGEN:
- Vom Antragsteller ordnungsgemäß ausgefülltes und unterschriebenes Passantragsformular;
- Ausweisdokument;
- Ein Passfoto, das nicht älter als sechs Monate ist und dem ICAO-Format entspricht (das Foto muss ausschließlich diesen Standards entsprechen. Ästhetische Präferenzen werden nicht berücksichtigt).
- Bitte beachten Sie: Das Foto muss eine Papierkopie im Format 35 x 40 mm sein. QR-Codes werden nicht akzeptiert.
- Der Hintergrund muss weiß sein.
- Der Antragsteller darf keine Brille und/oder Kopfbedeckung tragen (außer aus religiösen Gründen).
- Ein Passbildautomat ist im Konsulat vorhanden. Für Reisepässe für Kinder bis 10 Jahre ist jedoch nur ein Papierfoto vorzulegen.
- Quittung über die Kosten des Reisepass und der Verwaltungsgebühr (116,20 Euro), sofern Sie nicht zu den in 19 des Gesetzes 1185/1967 genannten befreiten Personengruppen gehören.
- Wenn der Antragsteller UNTER 18 JAHREN ist, eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Kopie der Ausweisdokumente beider Elternteile;
- Wenn der Antragsteller unter 18 Jahre alt und im Ausland geboren ist, ist die Geburtsurkunde in übersetzter und legalisierter Form (oder mit Apostille) oder gegebenenfalls auf einem mehrsprachigen Formular beim zuständigen Konsulat einzureichen. Sofern dies noch nicht geschehen ist, leitet das Konsulat die Urkunde zur anschließenden Registrierung im Standesamt der zuständigen Gemeinde nach Italien weiter.
Informationen bezüglich Reisen Minderjähriger (unter 14 Jahren) ohne Begleitung finden Sie im entsprechenden Abschnitt.
ZAHLUNG
- Banküberweisung
Bitte überweisen Sie die Zahlung mindestens 4 Werktage vor dem Termin auf das Bankkonto des Konsulats:
- Kontoinhaber: ITALIENISCHES KONSULAT DORTMUND
- IBAN: DE88 4407 0024 0377 2662 01
- BIC/SWIFT-CODE: DEUTDEDB440
- BANK: DEUTSCHE BANK
- Verwendungszweck: „Vorname“, „Nachname“, „Geburtsdatum“, „REISEPASS“
- Betrag: 116,20 €
- Debitkarte
Die bevorzugte Zahlungsmethode für die Konsulargebühren ist weiterhin die Banküberweisung. Sollte eine Zahlung nicht möglich sein, wird am Termin auch die Zahlung per Debitkarte (nur EC-Karte) akzeptiert.
- Bargeld
Bargeld ist nur dann eine mögliche Option, wenn weder eine Banküberweisung noch eine Zahlung mit Debitkarte möglich sind. In jedem Fall empfiehlt es sich, den genauen Betrag mitzubringen, da kein Wechselgeld herausgegeben werden kann.
WICHTIGE INFORMATIONEN
- Sie sind nicht bei AIRE registriert, wohnen aber dauerhaft oder seit mehr als einem Jahr im Konsularbezirk Dortmund?
Registrieren Sie sich vor der Beantragung eines Reisepasses im AIRE-Melderegistrier über das FAST-IT-Portal: https://serviziconsolari.esteri.it. Die Registrierung ist kostenlos und weltweit möglich. Sie benötigen lediglich einen Computer, eine Internetverbindung, einen PDF-Scan Ihrer Meldebescheinigung und einen gültigen Reisepass / Personalausweis.
- Sie sind nicht im AIRE registriert oder wohnen nicht im Konsularbezirk Dortmund?
Kontaktieren Sie die zuständige Konsularstelle. Klicken Sie auf https://serviziconsolari.esteri.it/ScoFE/services/service-info.sco?serviceId=50, um Ihren Wohnort einzugeben und das zuständige Konsulat zu finden. Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen.
- Sie sind kein italienischer Staatsbürger?
Beantragen Sie Ihren Ausweis / Reisepass beim Konsulat Ihres Heimatlandes oder bei der zuständigen deutschen Vertretung an, wenn Sie staatenlos sind. Wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen.
- Können verheiratete Frauen den Nachnamen ihres Mannes angeben?
Nur im Reisepass, nicht im Personalausweis. Wenn Sie einen aktuellen, gültigen Reisepass besitzen und den Nachnamen Ihres Mannes angeben möchten, müssen Sie dem Konsulat bereits die internationale Heiratsurkunde vorgelegt haben.
- Sind Sie volljährig?
Hier finden Sie das Modulo per la richiesta di passaporto (clicca qui). Laden Sie es zusammen mit einer gescannten Kopie Ihres gültigen Ausweises / Reisepasses im Portal Prenot@mi im Bereich „Sonstiges“ hoch. Die Größe aller hochgeladenen Dateien darf 1 MB nicht überschreiten.
- Sie sind Elternteil eines minderjährigen italienischen Kindes und möchten für Ihr Kind einen Reisepass beantragen?
Dieses modulo per la richiesta di passaporto (clicca qui) muss zusammen mit gescannten PDF-Kopien der gültigen Ausweisdokumente aller Eltern und gegebenenfalls der Minderjährigen im Bereich „Sonstiges“ des Portals Prenot@mi hochgeladen werden. Die Größe aller hochgeladenen Dateien darf 1 MB nicht überschreiten.
- Wer muss einen Reisepass für Minderjährige beantragen?
Wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, muss der Reisepassantrag für Minderjährige von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Dem Formular ist eine Fotokopie des Ausweises / Reisepasses der unterzeichnenden Person beizufügen. Nicht-EU-Bürger müssen persönlich zum Termin erscheinen, da ihre Unterschrift vom Konsulat persönlich beglaubigt werden muss. Alternativ kann die Unterschrift von der deutschen Wohnsitzgemeinde oder einer anderen zuständigen Behörde (Notar) beglaubigt werden; in diesem Fall ist die Anwesenheit des Nicht-EU-Bürgers nicht erforderlich. Im Todesfall eines Elternteils ist die Sterbeurkunde vorzulegen.
Wenn nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat oder im Zweifelsfall, wenden Sie sich bitte an das Reisepassbüro unter passaporti.dortmund@esteri.it.
NÜTZLICHE TIPPS
- Warten Sie nicht, bis Ihr altes Dokument (Reisepass oder Personalausweis) abläuft. Beantragen Sie sechs Monate vor Ablauf einen neuen Reisepass. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen und der Komplexität des Verfahrens kann die Ausstellungszeit lang sein.
- Senden Sie Ihren Reisepassantrag nicht per Post oder E-Mail. Ein selbst vereinbarter Termin über Prenot@mi ist immer erforderlich.
- Senden Sie kein Geld oder Dokumente per Post, es sei denn, das Konsulat verlangt dies ausdrücklich.
- Wenn Sie gleichzeitig und am selben Tag einen Termin sowohl für den elektronischen Personalausweis (CIE) als auch für den Reisepass vereinbaren möchten, empfehlen wir Ihnen, zuerst den Termin für den elektronischen Personalausweis und dann den Termin für den Reisepass zu buchen.
REISEPASS IN FÄLLEN VON SCHWERER UND DOKUMENTIERTER DRINGLICHKEIT
Im Falle absoluter und nachgewiesener Dringlichkeit, können Sie ohne Termin direkt beim Konsulat vorstellig werden. Ein schriftlicher Nachweis über die Dringlichkeit muss vorgelegt werden, beispielsweise ein Flug-, Zug-, Schiffs- oder Busticket, eine ausländische Hotelreservierung, ein Schreiben Ihres Arbeitgebers, eine schriftliche Vorladung einer Bank, eine Vorladung einer Gesundheitseinrichtung oder andere außergewöhnliche gesundheitliche, berufliche oder sonstige Umstände, für die ein schriftlicher Nachweis vorliegt. Die Ausstellung eines Reisepasses mit Dringlichkeitsgebühr liegt im Ermessen des Konsulats. Wesentliche Voraussetzung ist, dass auf Grundlage der Online-Verifizierung durch den Konsulatsbeamten keine Hindernisse für die Reisepassausstellung vorliegen und die Unterlagen vollständig sind. Hierfür ist eine Dringlichkeitsgebühr von 50 € zu entrichten (Art. 74), zusätzlich zu der Gebühr von 116,20 für die Ausstellung eines gewöhnlichen Reisepasses, also insgesamt 166,20 Euro
ZUGANG FÜR PERSONEN MIT MOBILITÄTSEINSCHRÄNKUNGEN:
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an das Konsulat. Benutzen Sie dafür folgende Email Adresse: passaporti.dortmund@esteri.it
KONTAKTINFORMATIONEN DES REISEPASSBÜROS
- E-mail: passaporti.dortmund@esteri.it
- Tel. +49 (0)231 57796 10
Allgemeine Informationen zum italienischen Reisepass finden Sie hier.
REISEPASSFORMULARE