Das EU-ETD (Emergency Travel Document) ist ein vorläufiges Notfalldokument, das für italienische Staatsangehörige, die nicht im Konsularbezirk wohnhaft sind, ausgestellt werden kann. Es wird nur für die Rückkehr nach Italien, in den Wohnsitzstaat oder in Ausnahmefällen zu einem anderen Zielort ausgestellt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch an Staatsangehörige von nicht vertretenen EU-Ländern ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass im Schengen-Raum einige Fluggesellschaften im Rahmen ihrer Geschäftsbedingungen das Einsteigen nach Vorlage einer Kopie des Dokuments und der bei den örtlichen Polizeibehörden erstatteten Anzeige wegen Diebstahls oder Verlusts gestatten, sodass kein ETD erforderlich ist. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich direkt bei der Fluggesellschaft.
Die Ausstellung von ETDs erfolgt montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09:00 bis 12:30 Uhr sowie mittwochs von 14:30 bis 17:30 Uhr.
Um die ETD zu erhalten, müssen Sie eine E-Mail an passaporti.dortmund@esteri.it schreiben und sich mit den folgenden Unterlagen im Konsulat melden:
– eine gemäß den Artikeln 46 und 47 und unter Beachtung der Hinweise in Art. 76 des Präsidialdekrets 445/2000 erstellte Erklärung über den Diebstahl oder Verlust des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments, die beim Konsulat abgegeben wurde.
– eine bei der örtlichen Polizeibehörde erstattete Anzeige über den Diebstahl, Verlust oder die Zerstörung des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments.
– ein Foto gemäß den ICAO-Fotorichtlinien sowie
– das Ticket (oder die Buchungsbestätigung), sofern vorhanden.
Wenn ein ETD für Minderjährige beantragt wird, ist die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Ein ETD ist ein Ersatz- und Notfalldokument, das nur ausgestellt wird, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reisepasses nicht mehr gegeben sind. Dies hat immer und in jedem Fall Vorrang. Die Beurteilung der Dringlichkeitsgründe, die die Ausstellung eines ETD rechtfertigen, liegt im Ermessen des Konsulats. Die Anträge werden einzeln und von Fall zu Fall geprüft. Falsche oder unwahre Erklärungen und Bescheinigungen, die gemäß den Artikeln 483, 495 und 496 des Strafgesetzbuches und Artikel 76 des Präsidialdekrets 445/2000 mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren geahndet werden können, werden unverzüglich den zuständigen italienischen Justizbehörden gemeldet.
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Gemäß der geltenden Gesetzgebung ist das EU ETD für die Dauer der Reise gültig, für die es ausgestellt wurde, höchstens jedoch für fünfzehn Tage.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhaber verpflichtet ist, das Dokument nach der Ankunft am Bestimmungsort der Grenzpolizei oder einer anderen Polizeidienststelle auszuhändigen, unabhängig von der Restgültigkeit. Falls der Inhaber eines von einem Konsulat ausgestellten EU ETD in ein anderes Land als Italien reist, ist er verpflichtet, das Dokument bei der für den Zielort örtlich zuständigen Konsularvertretung zurückzugeben.
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AM WOCHENENDE UND AN FEIERTAGEN
Ein Reiseausweis als Passersatz (Emergency Travel Document) kann NUR in Fällen schwerer, nachgewiesener und dokumentierter humanitärer Notfälle ausgestellt werden, die vom zuständigen Beamten geprüft werden.
Der diensthabende Beamte ist über die Notrufnummer +49 (0)171 9335154 zu kontaktieren. Für die Ausstellung am Wochenende und an Feiertagen ist eine zusätzliche Eilgebühr (50,00 €) zu entrichten.