Informationen zu Visa-Fragen
Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, eines Aufenthaltsrechts, einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Visums für einen der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sind, können ohne Einreisevisum nach Italien reisen. Alle anderen Ausländer benötigen ein Visum.
Unter der Internetadresse Il visto per l’Italia (esteri.it) finden Sie in italienischer, englischer, französischer und spanischer Sprache alle offiziellen Informationen, die Sie benötigen, um zu erfahren, wann Sie ein Einreisevisum für die Einreise nach Italien benötigen, welche Art von Visum Sie brauchen und was Sie tun müssen, um es zu beantragen.
In Deutschland ist das italienische Generalkonsulat in Frankfurt für die Entgegennahme von Visumanträgen für Italien aus dem gesamten Bundesgebiet zuständig, einschließlich Visa für Arbeitnehmer im Seeverkehr.
Generalkonsulat von Italien in Frankfurt
Danziger Platz 12
60314 Francoforte sul Meno
Homepage: Consolato Generale – Francoforte (esteri.it)
Visastelle: visti.francoforte@esteri.it
Tel.: 0049 (0)69 7531 – 306 (telefonische Sprechzeiten 12:00 -13:00)
Fax: 0049 (0)69 7531-104
Öffnungszeiten der Visastelle: Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr