Es wird bekannt gegeben, dass der Ministerrat in seiner Sitzung vom 7. Juni 2023 ein Gesetzesdekret verabschiedet hat, das seit dem 14. Juni 2023 rechtskräftig ist und das Verfahren zur Ausstellung von Reisepässen oder Personalausweisen, die für das Ausland gültig sind, für Eltern von minderjährigen Kindern vereinfacht.
Dies ist eine wichtige rechtliche und verfahrenstechnische Neuerung: Die Einwilligung des anderen Elternteils minderjähriger Kinder wird für die Ausstellung ihres Reisepasses oder Personalausweises nicht mehr erforderlich sein; andererseits wird die Zustimmung des anderen Elternteils eines minderjährigen Kindes natürlich weiterhin für die Ausstellung eines Reisepasses /Personalausweises für das minderjährige Kind benötigt.
Die bisher erforderliche Zustimmung wird durch ein Verfahren ersetzt, das ein mögliches Eingreifen des Richters vorsieht: Auf Antrag des anderen Elternteils oder der Staatsanwaltschaft kann der Richter nämlich die Ausstellung des Dokuments, für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren untersagen, für den Elternteil, der versucht, sich der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den minderjährigen Kindern zu entziehen.
Die Rubriken dieser Website, die der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen gewidmet sind, sowie die jeweiligen Antragsformulare, wurden entsprechend aktualisiert. Antragstellende italienische Staatsbürger werden daher gebeten, die neuen Formulare zu verwenden.