1) Unterstützung für Inhaftierte
Bei Verhaftung haben italienische Bürger das Recht auf konsularischen Beistand. Das Konsulat Dortmund kann dem im Konsularbezirk Inhaftierten wie folgt Beistand leisten:
- Den Inhaftierten besuchen.
- Rechtsanwälte vor Ort benennen (hier die Liste italienisch sprechender Rechtsanwälte).
- Die Verbindung zur Familie herstellen.
- Falls notwendig, soweit es die lokale Gesetzgebung vorsieht, dem Inhaftierten medizinische Betreuung und/oder eine Grundversorgung garantieren.
Das Konsulat kann jedoch auf keinen Fall den Inhaftierten vor Gericht vertreten und/oder die Kosten für den Rechtsbeistand übernehmen.
Hier der Link zur Broschüre „Guida pratica all’assistenza consolare – Detenuti italiani all’estero“ für italienische Inhaftierte im Ausland, publiziert vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Internationale Kooperation.
2) Finanzielle Unterstützung Beihilfe
Das Konsulat kann im Rahmen der hierfür bereitgestellten, finanziellen Möglichkeiten, dauerhaft im Konsularbezirk wohnhaften italienischen Mitbürgern, die sich in einer nachweisbaren finanziellen Notsituation befinden, eine als Sonderfall zu betrachtende, einmalige finanzielle Beihilfe gewähren.
Notwendige Dokumentation zur Beantragung einer einmaligen Beihilfe wegen zeitweiliger finanzieller Notsituation:
· Gültiger Pass oder Personalausweis;
· Nachweise über sämtliche Einnahmen (letzte Lohnbescheinigung, Bescheinigung vom Arbeits-/Sozialamt, Bescheinigungen über Kindergeld, Erwerbsminderung, Rente, usw.);
· Mitteilungen von deutschen Sozialbehörden (Jobcenter, Sozialamt, Agentur für Arbeit), die sich auf nicht bewilligte Anträge oder nicht gezahlte Leistungen beziehen;
· vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate;
· eventuell nicht gezahlte Rechnungen.
Darlehen:
In Italien oder einem anderen Konsularbezirk wohnhaften italienischen Mitbürgern, die sich in außergewöhnlicher, finanzieller Notlage befinden, ohne die Möglichkeit Hilfe von Familienangehörigen oder Dritten Personen (z.B. durch Geldtransfer) in Anspruch zu nehmen, kann ein Darlehen eingeräumt werden. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, dieses an den Staat zurückzuzahlen.
Darlehen mit Verpflichtung zur Rückzahlung können nur Landsleuten mit vorübergehendem Aufenthalt bewilligt werden, die sich wegen Diebstahl oder Verlust der eigenen Mittel, in zeitweiliger finanzieller Notsituation befinden.
N.B.: Darlehen können nicht bewilligt werden, falls diese bereits von anderen konsularischen Vertretungen erhalten wurden und die ordnungsgemäße Rückzahlung nicht belegt werden kann.
3) Auto, Führerschein (Fahrerlaubnis) und Kennzeichen
Führerschein
Wer sich nur kurze Zeit in Deutschland aufhält, kann, laut der Europäischen Richtlinie 91/439/EWG vom 29 Juli 1991, mit seiner italienischen Fahrerlaubnis fahren. Die Mitgliedsstaaten erkennen die jeweiligen Führerscheine an.
· Wer dauerhaft in Deutschland wohnhaft ist und einen in Italien ausgestellten Führerschein besitzt, sollte diesen (spätestens bei Ablauf der Gültigkeit) vom zuständigen Straßenverkehrsamt, in einen gleichwertigen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Besitzt man die italienische Fahrerlaubnis nicht mehr (wegen Diebstahl
oder Verlust) muss eventuell eine Bescheinigung der gültigen Fahrerlaubnis beantragt werden.
Die Teilnahme am Straßenverkehr mit einer Fahrerlaubnis, deren Geltungsdauer nach dem Recht des erteilenden Staates oder den deutschen Bestimmungen abgelaufen ist, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.
· Für weitere Informationen hier die offizielle Webseite vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Löschen italienischer Kennzeichen
· Die italienischen Kennzeichen von Fahrzeugen, die in Deutschland angemeldet, stillgelegt oder verkauft werden, sind bei der zuständigen italienischen Behörde (PRA) zu löschen. Hiermit entfällt auch die Zahlungspflicht der italienischen Kraftfahrzeugsteuer (Bollo). Weitere Informationen hier.
4) Gesundheitsversorgung
Italienische Mitbürger die sich als Touristen in Deutschland aufhalten, können für gesundheitliche Notfälle mit ihrer italienischen Gesundheitskarte (TEAM), auch stationäre ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen auf der Webseite des hierfür zuständigen, italienischen Gesundheitsministeriums.
Italienische Mitbürger, die ihren Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland verlegen, sind dazu verpflichtet vor Ort eine Krankenversicherung abzuschließen. Weitere Informationen hier.
https://www.krankenkassen.de/meine-krankenkasse/krankenversicherung-eu/
5) Renten und Vergünstigungen der Kommunalabgaben für Rentner.
Die europäischen Normen garantieren die Gleichstellung von Beschäftigten und Rentnern, die Zusammenführung von italienischen und ausländischen Beitragszeiten und den Transfer der Rentenansprüche an den Wohnsitz. Im Konsularbezirk tätige Beratungsstellen (Patronati) erteilen Auskunft und Unterstützung in Rentenfragen. Hier die Kontaktdaten.
Die Sozialabteilung des Konsulats erstellt die für Renten benötigte Lebensbescheinigung oder beglaubigt die (vor dem Konsulatsbeamten erfolgte) Unterschrift, auf vorbereiteten Bescheinigungen der italienischen Rentenbehörde (INPS). Hierfür ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
Im Ausland lebende italienische Mitbürger (eingetragen im A.I.R.E.), die in Deutschland Rente beziehen, können wie folgt Vergünstigungen der italienischen Heimatgemeinden in Anspruch nehmen:
· Befreiung oder Ermäßigung der Kommunalsteuern IMU, TARI und TASI können bei der Gemeinde in Italien beantragt werden. Die dafür notwendige Bescheinigung in
italienischer Sprache, über den Bezug der deutschen Rente, erstellt die Sozialabteilung des Konsulats. Hierfür ist eine Kopie des Rentenausweises oder einer Rentenbescheinigung, sowie eine Ausweiskopie (per E-Mail oder per Post mit frankiertem Rückumschlag) einzureichen.
Die vom Konsulat ausgestellte Bescheinigung ist zusammen mit dem ausgefüllten unterzeichneten Antragsformular, per Einschreiben an die betreffende Gemeinde in Italien zu senden. Falls sich die Immobilie in einer anderen als der Heimatgemeinde A.I.R.E. befindet, sollte auch eine deutsche Meldebescheinigung beigefügt werden.
6) Suche von Landsleuten
Für die Suche nach Landsleuten, die im Konsularbezirk wohnhaft sind und vermisst werden, kann das Konsulat zwischen den Angehörigen und den lokalen Behörden vermitteln. Dazu müssen die Angehörigen bei der Sozialabteilung (unter Vorlage eines Ausweisdokuments) einen Antrag stellen, diesen ausreichend begründen und die Daten des Vermissten
angeben (Personendaten, letzter bekannter Wohnsitz, alle weiteren zur Auffindung nützlichen Daten).
Informationen bezüglich italienischer Bürger im Ausland können nur unter Berücksichtigung der gültigen Datenschutzverordnung erteilt werden, (Grundverordnung für den
Datenschutz EU 2016/679) welche in den meisten Fällen die Einwilligung der betroffenen Person vorsieht. Unter Vorbehalt, dass sich nicht alle italienischen Bürger im Ausland in die Melderegister der Konsulate einschreiben, übermittelt das Konsulat, sofern die gesuchte Person gefunden wird, dieser die Anfrage.
Nützliche Dokumente im Format PDF:
- GUIDA „PRIMI PASSI IN GERMANIA PER NEO-IMPRENDITORI: Come muovere i primi passi per avviare un’attività di impresa o di lavoro autonomo.un’attività di impresa o di lavoro autonomo.
- LAVORATORI ITALIANI ALL’ESTERO: come evitare la doppia tassazione e usufruire del credito d’imposta
- Elenco Avvocati con conoscenza della lingua italiana
- Elenco Traduttori giurati
- Guida Primi passi in Germania
- Guida sulla sanità tedesca
- Guida pratica all’assistenza consolare – Detenuti italiani all’estero