Die Wahl der italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments – in Deutschland – wird bei den von den diplomatisch-konsularischen Vertretungen eingerichteten Wahllokalen am Freitag, den 7. Juni von 17.00 bis 22.00 Uhr und am Samstag, den 8. Juni von 08.00 bis 18.00 Uhr stattfinden.
Die im A.I.R.E. registrierten Wähler, die sich nicht für die Wahl von Mitgliedern des Parlaments ihres EU-Wohnsitzlandes entschieden haben, erhalten vom Innenministerium bis zum 25. Mai den Wahlschein mit der genauen Anschrift des Wahllokals. Der Wahlschein wird auch den italienischen Wähler (und ihren zusammenlebenden Familienangehörigen), die sich wegen Studium oder Arbeit vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten, zugesandt. Voraussetzung ist, dass sie bis zum 21. März einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Die Wähler, die bis zum fünften Tag vor dem Wahltag (ab dem 4. Juni) keinen Wahlschein an ihrem Wohnsitz erhalten haben, haben die Möglichkeit, diesen beim Leiter der konsularischen Vertretung ihres Wahlkreises beantragen.
Die folgenden Sitze werden im Konsularbezirk Dortmund eingerichtet:
Dortmund
Kongresszentrum Dortmund, Strobelallee 45, 44135 Dortmund
Hamm
Technisches Rathaus Hamm, Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm
Paderborn
Veranstaltungsraum Hotel Aspethera, Am Busdorf 7, 33098 Paderborn
Gevelsberg
VHS Ennepe-Ruhr-Sued, Mittelstr. 86-88, 58285 Gevelsberg
Es wird darauf hingewiesen, dass eine doppelte Stimmabgabe verboten ist. Wenn Sie für einen Kandidaten für die Sitze in Italien stimmen, dürfen Sie nicht auch für einen Kandidaten für die Sitze im EU-Wohnsitzstaat stimmen und umgekehrt. Dieses Verbot gilt auch, wenn der Wähler mehrere Staatsangehörigkeiten von EU-Mitgliedstaaten besitzt: Man darf nur für die Vertreter eines der Staatsangehörigkeitsstaaten stimmen.