- Was ist das?
- Wozu braucht man sie?
- Wo beantragt man sie?
- Wie beantragt man sie?
Die italienische Steuernummer (Codice fiscale) ist ein von der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) ausgestellter Code aus Buchstaben und Zahlen. Sie dient dazu, den Bürger (Italiener oder Ausländer) in den Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung, Privatpersonen und Körperschaften Italiens zu identifizieren. Für natürliche Personen wird die italienische Steuernummer auf der Grundlage persönlicher Daten erstellt.
- Wozu braucht man sie?
Bei jeder administrativen Verpflichtung wie etwa die Begleichung von Steuern, Abgaben, Gebühren usw. oder auch bei Geschäftstätigkeiten jeglicher Art (Annahme von Erbschaften, Verträge mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Beantragung von Finanzierungen, Sponsoring, Vermietung oder Überlassung von Immobilien usw.) ist die handelnde Person verpflichtet, ihre italienische Steuernummer anzugeben.
- Wo beantragt man sie?
Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Konsularbezirk Dortmund können die Steuernummer über das italienische Konsulat in Dortmund sowie direkt bei den Dienststellen der Agentur der Einnahmen in Italien beantragen (gemäß Art. 1 des Ministerialdekrets Nr. 281 vom 17. Mai 2001).
Ausländische Staatsangehörige, die nicht in Italien ansässig sind, können eine Person beauftragen, das Antragsformular für die italienische Steuernummer direkt bei den Büros der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) in Italien einzureichen.
- Wie beantragt man sie?
4.1 ITALIENISCHE STAATSBÜRGER MIT WOHNSITZ IM KONSULARBEZIRK DORTMUND, DIE VORSCHRIFTSMÄSSIG BEI DER AIRE EINGETRAGEN SIND
Volljährige italienische Staatsangehörige, die im AIRE eingetragen sind, können über das Online-Portal Fast-it eine italienische Steuernummer für sich selbst und ihre minderjährigen Kinder beantragen. Dafür müssen sie lediglich auf den entsprechenden Bereich zugreifen und den Anweisungen folgen. Ebenfalls über das Fast-it-Portal können Sie die Bescheinigung über Zuweisung einer italienischen Steuernummer herunterladen, sobald die Bearbeitung des Antrags abgeschlossen ist.
Wie?
- Verbinden Sie sich mit dem Fast-it-Portal;
- Klicken Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann auf „Attribuzione Codice Fiscale“ (Zuweisung einer Steuernummer);
- Bestätigen Sie die Daten und starten Sie den Antrag;
- Nach Bearbeitung des Antrags durch das Konsulat können Sie die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer selbst herunterladen.
Wenn Sie die Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer nicht herunterladen können:
- Registrieren Sie sich auf dem Fast-it Portal, oder melden Sie sich an, wenn Sie bereits einen aktiven Account haben;
- Beantragen Sie die „Associazione Online“ (Online-Verknüpfung), indem Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ (Konsularverzeichnis und AIRE) und dann auf „Visualizzare la propria scheda anagrafica” (Eintrag Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen) klicken;
- Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung der erfolgten Verknüpfung;
- Melden Sie sich erneut auf dem Portal an und laden Sie die Bescheinigung herunter.
Volljährige Bürger, die im AIRE registriert sind und bereits eine italienische Steuernummer haben, können die Bescheinigung über die Zuweisung einer Steuernummer direkt über das Online-Portal Fast-it herunterladen. Dazu müssen sie nur auf den entsprechenden Bereich zugreifen und den Anweisungen zur Beantragung einer Steuernummer folgen. In diesem Fall ist die Unterstützung des Konsulats für die Ausstellung der Bescheinigung nicht erforderlich.
Wenn die Antragstellung auf die oben genannte Weise nicht möglich ist, kann man für sich, bzw. für seine minderjährigen Kinder eine Steuernummer beantragen, indem man das Formular (für Erwachsene bzw. für Minderjährige) ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Ausweiskopie und einer Meldebescheinigung (falls die im Konsulatsregister eingetragene Adresse nicht mehr aktuell ist) per E-Mail an las.dortmund@esteri.it oder per Post schickt.
Diejenigen, die zusätzlich die Steuerkarte erhalten möchten, sollten ihren Antrag ausschließlich auf dem Postweg stellen und einen ausreichend frankierten Rückumschlag beilegen.
Bei Verlust oder Zerstörung der Bescheinigung in Papierform oder der Plastikkarte kann ein Duplikat in gleicher Weise wie die ursprüngliche Zuweisung beantragt werden.
4.2 AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE, DIE NICHT IN ITALIEN ANSÄSSIG SIND
Ausländische Staatsangehörige, die nicht in Italien ansässig sind, müssen gemäß Art. 1 des Durchführungsdekrets (D.M. attuativo) Nr. 281 vom 17. Mai 2001 eine Person beauftragen, das Antragsformular für die italienische Steuernummer direkt bei den Büros der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) auf italienischem Staatsgebiet einzureichen.
Die Adressen der Büros der Agenzia delle Entrate finden Sie im Internet unter www.agenziaentrate.it
Ausländische Staatsangehörige, die im konsularischen Bezirk Dortmund wohnhaft sind, können bei diesem Konsulat eine Steuernummer nur und ausschließlich in den Fällen beantragen, in denen die Steuernummer für ein Online-Verfahren erforderlich ist und/oder in denen der ausländische Staatsangehörige nicht in der Lage ist, eine Person mit der Beantragung bei der Agentur der Einnahmen in Italien zu beauftragen. Im Antragsformular (für Erwachsene bzw. Minderjährige) sind alle Informationen und Angaben zu finden.
Studierende, die für die Vor-Immatrikulation an der Universität eine Steuernummer benötigen, können diese automatisch auf dem Portal UNIVERSITALY bei der Vor-Immatrikulation beantragen. Die Zuweisung der Steuernummer kann folgendermaßen abgeschlossen werden:
- für Studierende aus Nicht-EU-Ländern; beim Sportello Unico dell’Immigrazione (zentrale Anlaufstelle für Einwanderung) oder bei der Questura (Polizeipräsidium) zum Zeitpunkt der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis oder;
- für Studierende aus EU-Ländern; durch Vorlage des Formulars AA4/8bei der italienischen Steuerbehörde.
Ausländische Staatsangehörige, die eine Steuernummer für den Kauf von Immobilien oder für andere kommerzielle/finanzielle Aktivitäten in Italien benötigen, können einen Vertreter beauftragen, der die Steuernummer in ihrem Namen bei der italienischen Steuerbehörde beantragt.
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern, die einen Aufenthalt in Italien planen, erhalten eine Steuernummer bei den folgenden Behörden:
- bei der zentralen Anlaufstelle für Einwanderung (Sportello unico per l’Immigrazione). Diese gibt es in jeder Präfektur. Sie ist für die Ausstellung einer Einreisegenehmigung für ausländische Staatsangehörige zuständig, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer abhängigen Beschäftigung oder Familienzusammenführung beantragen;
- beim Polizeipräsidium (Questura). Diese Büros der Staatspolizei sind für ausländische Staatsangehörige zuständig, die andere Arten von Aufenthaltsgenehmigungen beantragen.
Staatsangehörige aus EU-Ländern, die einen Aufenthalt in Italien planen, müssen für die Beantragung der italienischen Steuernummer das Formular AA4/8 bei einem örtlichen Büro der italienischen Steuerbehörde einreichen. Der Antrag muss begründet sein. Außerdem ist ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder für die Ausreise gültiger Personalausweis) beizufügen.
Ausländische Staatsangehörige, die eine Steuernummer für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Italien benötigen, können dem von ihnen beauftragten Anwalt, die Beantragung der Steuernummer bei einem beliebigen Büro der italienischen Steuerbehörde übertragen.
Die Adressen der Büros der Steuerbehörde finden Sie auf der Website www.agenziaentrate.it.