Aktualisierung des Konsularregisters der Trägerorganisationen von Initiativen zur Förderung der italienischen Sprache und Kultur gemäß Artikel 10 des Gesetzesdekrets Nr. 64/2017 – Antrag auf Ministerialzuschuss aus Kapitel 3153 – Anmeldungen bis zum 31. Mai 2023 für Trägerorganisationen, die Projekte für das Schuljahr 2024/2025 und die folgenden Jahre einreichen möchten.
Gemäß dem Rundschreiben des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit Nr. 4 vom 8. März 2022 müssen sich die Träger von Initiativen zur Förderung der italienischen Sprache und Kultur gemäß Artikel 10 des Gesetzesdekrets 64/2017, die einen Zuschuss aus Kapitel 3153 beantragen möchten, für Projekte im Schuljahr 2024/2025 und den folgenden Jahren, müssen sich bis zum 31. Mai 2023 in ein spezielles konsularisches Verzeichnis eintragen lassen, das bei diesem Konsulat eingerichtet wurde.
Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Träger-/Förderorganisationen dieses Konsularbezirks ist an folgende E-Mail-Adressen zu richten:
contabilita.dortmund@esteri.it
oder per Einschreiben an folgende Adresse:
Italienisches Generalkonsulat in Dortmund – Goebenstr. 14, 44135 Dortmund
Füllen Sie dazu die Formulare „Antrag auf Eintragung in das Konsularregister der Trägerorganisationen“ und „Stammdaten der antragstellenden Organisation“ aus und fügen Sie eine Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters der Organisation, eine Kopie der Satzung der Organisation sowie eine Bescheinigung über die Übereinstimmung der Satzung mit den örtlichen Vorschriften bei.
Einen Antrag auf Eintragung in dieses Register können die in diesem Konsularbezirk tätigen Trägerorganisationen sowie andere Einrichtungen stellen, die an der Organisation von Kursen zur italienischen Sprache und Kultur interessiert sind und die die im Ministerialrundschreiben Nr. 4 vom 8. März 2022 vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Die Eintragung in das Konsularregister, das für den Konsularbezirk Dortmund von diesem Konsulat geführt und auf der Website veröffentlicht wird, erfolgt nach Überprüfung der subjektiven Voraussetzungen durch dieses Konsulat und hat eine Laufzeit von vier Jahren.
Nach Ablauf der vier Jahre erfolgt die Verlängerung der Registrierung der Träger-/Förderorganisationen auf Antrag der betreffenden Einrichtung und nach Prüfung durch das Konsularamt.
Unter Hinweis auf eine sorgfältige Lektüre des Rundschreibens 4/2022 wird darauf hingewiesen, dass Zugang zu den Finanzmitteln des Kapitels 3153 diejenigen Trägerorganisationen haben, die in diesem Konsularbezirk tätig sind, im Konsularregister, das von diesem Generalkonsulat geführt wird, eingetragen sind und im Allgemeinen die folgenden Merkmale aufweisen:
– gemeinnützige Einrichtungen, die Initiativen zur Förderung der italienischen Sprache und Kultur gemäß Artikel 10 des Gesetzesdekrets Nr. 64/2017 in öffentlichen oder privaten Schulen (vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe) durchführen;
– Einrichtungen mit einer Satzung, deren Übereinstimmung mit dem lokalen Recht bestätigt und diesem Konsulat mitgeteilt werden muss. Die begünstigten Einrichtungen sind zudem verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer Satzung unverzüglich mitzuteilen.
Nicht förderfähig sind:
– die sogenannten „Dachverbände“, d. h. Einrichtungen, die andere Einrichtungen mit ähnlichen Merkmalen und Zielen unter ihrem Dach vereinen, bei denen die Rückverfolgbarkeit der Aktivitäten und Vorgänge schwierig wäre;
– Einrichtungen, in denen die Führungsämter von Vertretern des Com.It.Es. bekleidet werden, unter Berücksichtigung von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe g) des Gesetzes Nr. 286 vom 23. Oktober 2003.
Dieses Konsulat wird zudem überprüfen, ob in der Satzung kein Hinweis auf die Mitwirkung – auch nur in ehrenamtlicher Funktion – von Vertretern des Konsulats, der Botschaft oder eines Kulturinstituts in den Organen der Einrichtung enthalten ist.
Im Folgenden werden zudem einige der wichtigsten Neuerungen des Ministerialrundschreibens Nr. 4 vom 8. März 2022 dargelegt, die die an der Organisation von Kursen zur italienischen Sprache und Kultur interessierten Trägerorganisationen bei der Beantragung von Zuschüssen aus Kapitel 3153 berücksichtigen müssen:
– Der Schwerpunkt liegt nicht mehr auf sozialen Aktivitäten, sondern auf der Förderung der italienischen Sprache und Kultur;
– Es wird kein Haushalt mehr verlangt, der alle Aktivitäten, Einnahmen und Ausgabenposten abdeckt, sondern ein Projekt, auch mit einer Laufzeit von zwei Jahren, bei dem die Zuwendungen in mehrere Tranchen aufgeteilt und in jedem Fall an die Zuständigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres sowie an den Verlauf der didaktischen Aktivitäten geknüpft sind;
– Die antragstellenden Einrichtungen sind aufgefordert, sich mit eigenen Mitteln an den Kosten der eingereichten Projekte zu beteiligen.
Die Projekte werden zudem an Schuljahre und nicht mehr an Kalenderjahre angepasst.
Mit dem Übergang von einer „haushaltsorientierten“ zu einer projektorientierten Logik soll zudem der Schwerpunkt von der Unterstützung der Einrichtungen als solche auf die Ergebnisse verlagert werden, die diese im Bereich der Förderung der italienischen Sprache und Kultur zu erreichen beabsichtigen.
– Die Aktivitäten, die Gegenstand einer ministeriellen Förderung sein können, beziehen sich auf die Schulstufen bis zur Sekundarstufe II, wobei die „Grenze“ bei der Mittelstufe liegt. Von der ministeriellen Unterstützung ausgeschlossen sind Kurse für Erwachsene, da diese nicht unter den geltenden Rechtsrahmen fallen, der durch das Gesetzesdekret Nr. 64/2017 über die italienische Schule im Ausland festgelegt ist;
– Die Gewährung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Projekts mit einer Laufzeit von einem oder zwei Schuljahren, in dem der Plan der Aktivitäten dargelegt wird, die die Einrichtung umsetzen möchte.
Für das Schuljahr 24/25 und die folgenden Jahre reichen die Einrichtungen bei diesem Generalkonsulat bis zum 15. Oktober des dem Bezugsjahr vorangehenden Jahres (für das Schuljahr 2024/2025 bis zum 15. Oktober 2023) ein Projekt und einen Antrag auf Zuschuss ein, wobei stets die neuen Vorschriften zu beachten sind und die spezifischen Formulare zu verwenden sind, die zur Verfügung gestellt werden.
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Verwaltungs- und Buchhaltungsabteilung dieses Konsulats: Telefon: 0231 57796 15; E-Mail: contabilita.dortmund@esteri.it
Telefon: +49 (0) 23157796 11/15
Dokumente und Formulare:
decreto_legislativo_13_aprile_2017_n_64
anagrafica_dellente_richiedente_ai_sensi_circ._4_2022
circolare-4_2022-enti-gestori-2
Decreto rinnovo iscrizione Albo consolare
richiesta_iscrizione_allalbo_consolare_degli_enti_gestori_ai_sensi_circ._4_2022-converti1