Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

FÖRDERUNGEN FÜR AUSLÄNDISCHE UNIVERSITÄTEN ZUR EINRICHTUNG ODER ZUM ERHALT VON LEHRSTÜHLEN FÜR ITALIENISCHE SPRACHE (Jahr 2026)

Das Italienische Konsulat in Dortmund informiert, dass die Frist für die Einreichung von Anträgen auf Förderungen zur Unterstützung von Lehrstühlen für italienische Sprache eröffnet ist.

—–

Erforderliche Unterlagen

Die Anträge müssen mit den folgenden Unterlagen eingereicht werden:

 

1- Schreiben der Universität

  • Auf offiziellem Briefpapier der Hochschule verfasst
  • Umfang nicht länger als eine Seite
  • Enthält eine prägnante und begründete Darstellung des Antrags
  • Unterzeichnet vom zuständigen akademischen Verantwortlichen
  • Mit dem Stempel der Institution versehen (sofern vorhanden)

 

2- Anlage A
Förderungsantrag ausschließlich auf dem Formular „Anlage A“ auszufüllen, das vollständig im zuständigen Abschnitt der Hochschule auszufüllen ist.

 

3- Anlage B
Universitäten, die im Zeitraum 2020-2024 Zuwendungen erhalten haben, sind verpflichtet, den Abschlussbericht über die Verwendung der zuletzt gewährten Förderung vorzulegen, ausschließlich mittels des Formulars „Anlage B“, vollständig im zuständigen Abschnitt auszufüllen.
Die Vorlage der Anlage B ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Bewilligung und anschließende Auszahlung der Förderung.

—–

Ausfüllhinweise

Die Universitäten müssen:

  • ausschließlich die dieser Mitteilung beigefügten Formulare verwenden;
  • die Formulare digital ausfüllen, ohne Änderungen am vorgegebenen Text vorzunehmen;
  • Datum, Unterschrift des akademischen Verantwortlichen sowie den Stempel der Institution angeben (sofern vorhanden).

 

Falls die Universität keinen offiziellen Stempel mehr verwendet, muss dies ausdrücklich in Anlage A (Seite 2), im Abschnitt ‚Beschreibung des didaktischen Projekts, für das die Förderung beantragt wird‘, vermerkt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass keine der übermittelten elektronischen Dateien eine Größe von 4 MB überschreiten darf.

—–

Einreichungsfristen

 

Die interessierten Universitäten werden gebeten, ihren Antrag im PDF-Format einzureichen und per E-Mail an das Sekretariat des Konsulats (segreteria.dortmund@esteri.it) zu übermitteln, spätestens bis zum 15. März 2026.

 

Postalische Übersendung der Originalunterlagen

Bis spätestens 15. April 2026 müssen die Hochschulen die Originalpapierfassung der Unterlagen (Schreiben, Anlage A und ggf. Anlage B), mit handschriftlicher Unterschrift des akademischen Verantwortlichen und Stempel (sofern vorhanden), per Post an folgende Adresse senden:

 

Italienisches Konsulat in Dortmund
Goebenstraße 14
44135 Dortmund

Auf dem Umschlag ist folgender Vermerk anzugeben: „Forderung für Universitätslehrstühle“.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Konsulats unter folgender E-Mail-Adresse: segreteria.dortmund@esteri.it

—–

Anlagen