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KONFIRMATIVES VERFASSUNGSREFERENDUM AM 22. UND 23. MÄRZ 2026 BRIEFWAHL FÜR ITALIENISCHE STAATSBÜRGER MIT WOHNSITZ IM AUSLAND UND MÖGLICHKEIT DER STIMMABGABE IN ITALIEN

CARD-1-X-FB (002)

Mit dem Präsidialdekret vom 13.01.2026, veröffentlicht im Amtsblatt vom 14.01.2026, wurde das gemäß Artikel 138 der Verfassung vorgesehene Referendum zur Änderung einiger Verfassungsartikel auf den 22. und 23. März 2026 festgelegt (sog. „Justizreform“).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das WÄHLEN ein durch die italienische Verfassung geschütztes RECHT ist und dass gemäß dem Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland, die in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind, PER POST wählen können, indem sie den Wahlumschlag an ihre Wohnadresse erhalten. Zu diesem Zweck wird empfohlen, die eigenen Personen- und Adressdaten bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich zu berichtigen, vorzugsweise über das Online-Portal der konsularischen Dienste Fast It (es wird daran erinnert, dass die Wahlunterlagen den Wähler:innen gemäß gesetzlicher Vorgabe drei Wochen vor dem in Italien vorgesehenen Wahltag zugesendet werden).

 

Als Alternative zur Briefwahl können die beim AIRE registrierten Wähler:innen wählen, in Italien in ihrer eigenen Wahlgemeinde ihres Wohnsitzes abzustimmen, indem sie dem Konsulat ihre Entscheidung (OPTION) bis spätestens zum 10. Tag nach der Einberufung der Abstimmung schriftlich mitteilen. Die Entscheidung (Option), in Italien zu wählen, gilt nur für das Referendum, für das sie abgegeben wurde.

 

Die OPTION muss dem Konsularamt spätestens innerhalb von zehn Tagen nach der Einberufung der Abstimmung zugehen, also spätestens am 24.01.2026.

 

Für diese Mitteilung kann das dafür vorgesehene Formular verwendet werden, das unter folgendem Link heruntergeladen werden kann. Alternativ steht dasselbe Formular auch auf der Website des Außenministeriums unter www.esteri.it zum Download bereit.

 

Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular kann zusammen mit einer lesbaren Kopie eines Ausweisdokuments auf folgende Weise abgegeben oder zugesandt werden:

  • persönlich beim Konsulat (Italienisches Konsulat, Goebenstraße 14, 44135 Dortmund, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09:00–12:30 Uhr, Mittwoch: 14:30–17:30 Uhr)
  • per Post: Italienisches Konsulat, Goebenstraße 14, 44135 Dortmund
  • per E-Mail: elettorale.dortmund@esteri.it

 

Die Optionsmitteilung kann auch auf einfachem Papier erfolgen; zur Gültigkeit muss sie jedoch folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort sowie die Unterschrift des Wählers. Außerdem ist sie zusammen mit einer Kopie eines Ausweisdokuments des Wählers einzureichen.

 

 

Gemäß der geltenden Rechtsvorschrift sind die Wähler selbst dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die per Post versandte Optionsmitteilung rechtzeitig beim zuständigen Konsulat eingegangen ist. Nach Ablauf der oben genannten Frist eingehende Anträge können NICHT als gültig anerkannt werden.

 

Die Option, in Italien zu wählen, kann anschließend durch eine schriftliche Mitteilung WIDERRUFEN werden, die auf dieselbe Weise wie die Optionsmitteilung übermittelt oder eingereicht werden muss. Sie muss spätestens bis zum Ablauf der für die Optionsausübung festgesetzten Frist beim Konsulat eingegangen sein.

 

Wenn man sich entscheidet, nach Italien zurückzukehren, um dort zu wählen, sieht das Gesetz KEINE ERSTATTUNG der Reisekosten vor, sondern lediglich ermäßigte Tarife auf italienischem Staatsgebiet.

 

Das Italienische Konsulat in Dortmund steht für weitere Auskünfte unter der E-Mail-Adresse elettorale.dortmund@esteri.it zur Verfügung.

 

 

15/01/2026