{"id":398,"date":"2023-03-03T14:33:42","date_gmt":"2023-03-03T13:33:42","guid":{"rendered":"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/?page_id=398"},"modified":"2026-01-12T12:03:01","modified_gmt":"2026-01-12T11:03:01","slug":"melderegister","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/melderegister\/","title":{"rendered":"Meldewesen A.I.R.E."},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.esteri.it\/en\/servizi-consolari-e-visti\/italiani-all-estero\/aire_0\/\"><strong>F\u00fcr allgemeine Informationen auf der Webseite des italienischen Au\u00dfenministeriums (MAECI) bitte hier klicken.<\/strong><\/a><\/p>\n<p><strong>EINTRAGUNG INS MELDEREGISTER DER IM AUSLAND WOHNHAFTEN ITALIENER (A.I.R.E.)<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Eintragung ins AIRE ist f\u00fcr im Ausland wohnhafte Italiener\u00a0<strong>Pflicht<\/strong> (befreit sind nur Personen, die f\u00fcr weniger als ein Jahr ins Ausland gehen, Saisonarbeiter sowie Staatsbedienstete im diplomatischen und konsularischen Dienst, italienisches Milit\u00e4rpersonal im Ausland).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Erkl\u00e4rung \u00fcber die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland muss von der betreffenden Person\u00a0<strong>innerhalb von 90 Tagen<\/strong>\u00a0nach dem Datum der Ausreise bei der zust\u00e4ndigen konsularischen Vertretung abgegeben werden. Man kann seine Position jedoch auch im Nachhinein kl\u00e4ren. Eventuelle Adress\u00e4nderungen m\u00fcssen mitgeteilt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Aktualisierung der Informationen \u00fcber die im Ausland ans\u00e4ssigen B\u00fcrger ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch notwendig, um konsularische Dienstleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Ausstellung von Ausweispapieren, Bescheinigungen usw.), im Wahlkreis Ausland abstimmen und Mitteilungen der italienischen Beh\u00f6rden erhalten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Folgen der Anmeldung im AIRE sind die Anwendung der Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Eink\u00fcnften, die Streichung aus dem nationalen Gesundheitsdienst und die \u00dcbertragung der Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Krankenversicherung auf die lokalen Gesundheitsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im AIRE registrierte Eigent\u00fcmer von H\u00e4usern oder anderen Immobilien in Italien k\u00f6nnen bei den zust\u00e4ndigen Stellen gem\u00e4\u00df den von diesen festgelegten Vorschriften Erm\u00e4\u00dfigungen oder Erleichterungen f\u00fcr Versorgungsleistungen und Steuern (z.B. Strom- oder Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Gemeindesteuer auf das eigene Haus usw.) beantragen. Seit 2021 besteht dar\u00fcber hinaus die M\u00f6glichkeit \u2013 f\u00fcr italienische Rentner, welche im AIRE registriert sind und eine sogenannte internationale Rente bekommen (d.h., dass die Rente teilweise vom INPS und teilweise von einem anderen EU-Rentenversicherungstr\u00e4ger ausgezahlt wird) \u2013 Steuererleichterungen f\u00fcr eine nicht verpachtete oder als Leihgabe zur Verf\u00fcgung gestellte Immobilie bez\u00fcglich der Steuer IMU und TARI. Dies ist direkt bei der Steuerabteilung (Ufficio Tributi) der zust\u00e4ndigen Gemeinde zu beantragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&gt;&gt; WICHTIGE MITTEILUNG:<\/strong>\u00a0In Anwendung von Art. 1 Absatz 89 des Gesetzes Nr. 178 vom 30. Dezember 2020 gew\u00e4hrt das Ministerium f\u00fcr Kulturg\u00fcter, kulturelle Aktivit\u00e4ten und Tourismus in den Jahren\u00a0<strong>2021, 2022 und 2023<\/strong>\u00a0im Rahmen eines eigens daf\u00fcr eingerichteten Fonds italienischen Staatsangeh\u00f6rigen mit Wohnsitz im Ausland, die im Register der im Ausland ans\u00e4ssigen Italiener (AIRE) eingetragen sind, gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises ihrer Eintragung im AIRE\u00a0<strong>freien Eintritt in die vom Staat verwalteten Museen, arch\u00e4ologischen St\u00e4tten und Parks.<\/strong>\u00a0Zu diesem Zweck ist davon auszugehen, dass Landsleute mit Wohnsitz im Ausland ein Ausweisdokument vorlegen k\u00f6nnen, aus dem ihre Registrierung im AIRE hervorgeht, oder sie k\u00f6nnen bei ihrer Bezugsgemeinde in Italien eine Bescheinigung \u00fcber die Registrierung im AIRE beantragen oder eine Eigenerkl\u00e4rung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie im AIRE ihrer Gemeinde registriert sind (D.P.R. 445\/2000). Das Konsulat kann keine Bescheinigungen \u00fcber die Eintragung ins AIRE ausstellen, das k\u00f6nnen nur die Gemeinden.Weitere Informationen finden Sie auf dieser\u00a0<a href=\"https:\/\/media.beniculturali.it\/mibac\/files\/boards\/be78e33bc8ca0c99bff70aa174035096\/DECRETI\/ANNO%202021\/DM%2015%20gennaio%202021%20rep%2036%20Attuazione%20art%201%20comma%2089%20L%20178-2020-signed.pdf\"><strong>Seite des Kulturministeriums<\/strong><\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>VERFAHREN F\u00dcR DIE EINTRAGUNG INS AIRE<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die (f\u00fcr die in dem\u00a0<a href=\"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/de\/chi-siamo\/la-rete-consolare\/der-konsularbezirk\/\"><strong>Konsularbezirk von Dortmund<\/strong><\/a>\u00a0wohnhaften Italiener verpflichtende) Eintragung ins AIRE ist unter Nutzung des Online-Portals f\u00fcr konsularische Dienste Fast It zu beantragen. Das\u00a0<a href=\"https:\/\/serviziconsolari.esteri.it\/home\"><strong>FAST-IT<\/strong><\/a>-Portal ist in folgenden Sprachen verf\u00fcgbar: Italienisch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch.<br \/>\nUm das\u00a0<a href=\"https:\/\/serviziconsolari.esteri.it\/home\"><strong>Fast It<\/strong><\/a>-Portal nutzen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen Sie eine E-Mail-Adresse haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach der Registrierung auf dem\u00a0<a href=\"https:\/\/serviziconsolari.esteri.it\/home\"><strong>Fast It<\/strong><\/a>-Portal kann der Nutzer auf die Rubrik &#8222;Anagrafe Consolare e Aire&#8220; zugreifen und die Funktion Antrag auf Eintragung in das Melderegister der Auslandsitaliener (\u201cRichiedere l&#8217;iscrizione all&#8217;Anagrafe degli Italiani all&#8217;Estero\u201d) w\u00e4hlen.<br \/>\nEr muss dann die erforderlichen Felder ausf\u00fcllen, die ihn zu einer korrekten und vollst\u00e4ndigen Formulierung des Antrags f\u00fchren, der digital signiert oder ausgedruckt, unterschrieben und auf das Portal hochgeladen werden kann.<br \/>\nEs ist wichtig, dass Sie Ihre Daten und Ihre Adresse korrekt und vollst\u00e4ndig eingeben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf das Portal hochzuladen sind au\u00dferdem:<br \/>\n&#8211; Kopie des g\u00fcltiges Ausweisdokuments (mindestens die Seiten mit der Ausweisnummer, den pers\u00f6nlichen Angaben, der Unterschrift des Inhabers) aller Personen, die sich eintragen<br \/>\n&#8211; eine Kopie der letzten Anmeldung bei der deutschen Gemeinde (Anmeldebest\u00e4tigung oder Meldebescheinigung, nicht \u00e4lter als sechs Monate) f\u00fcr alle Haushaltsmitglieder oder andere Unterlagen j\u00fcngeren Datums, die den st\u00e4ndigen Wohnsitz im Konsularbezirk belegen (z.B. Haushaltsrechnungen, &#8230;)<br \/>\nDer Konsulatsmitarbeiter sichtet also die bereits auf dem Konsularportal hochgeladenen Antragsdaten und leitet den Antrag nach Pr\u00fcfung der Unterlagen an die zust\u00e4ndige Gemeinde weiter.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Eintragung ist ab dem Datum der Antragstellung auf\u00a0<a href=\"https:\/\/serviziconsolari.esteri.it\/home\"><strong>Fast It<\/strong><\/a>\u00a0wirksam.<br \/>\nF\u00fcr die Benachrichtigung \u00fcber die erfolgte Eintragung ist die italienische Gemeinde zust\u00e4ndig, die den italienischen Staatsangeh\u00f6rigen im Ausland direkt in Kenntnis setzt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber das Portal\u00a0<a href=\"https:\/\/serviziconsolari.esteri.it\/home\"><strong>Fast It<\/strong><\/a>\u00a0k\u00f6nnen Sie auch\u00a0<strong>Ihr pers\u00f6nliches Datenblatt und Buchungsdaten einsehen<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In\u00a0<strong>Ausnahmf\u00e4llen<\/strong> im Zusammenhang mit Fehlfunktionen der IT-Plattformund und unter Angabe des Grundes kann die Eintragung ins AIRE durch Zusendung des <a href=\"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/03\/modulo_aire_2021.pdf\"><strong>Antragsformulars<\/strong><\/a>\u00a0und der Unterlagen per E-Mail (<a href=\"mailto:anagrafe.dortmund@esteri.it\">anagrafe.dortmund@esteri.it<\/a>) oder auf dem normalen Postweg beantragt werden. Das Konsulat beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Durchf\u00fchrbarkeit des Antrags zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>ADRESS\u00c4NDERUNG<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitteilung der Adress\u00e4nderung des eigenen Wohnsitzes in Deutschland innerhalb desselben Konsularbezirks muss \u00fcber das Online-Portal f\u00fcr konsularische Dienstleistungen namens\u00a0<a href=\"https:\/\/serviziconsolarionline.esteri.it\/ScoFE\/index.sco\"><strong>Fast It<\/strong><\/a>\u00a0erfolgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weitere Informationen hierzu finden Sie im Absatz &#8222;VERFAHREN F\u00dcR DIE EINTRAGUNG INS AIRE&#8220;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>WECHSEL DES KONSULARBEZIRKS<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um den Umzugs von einem anderen Konsularbezirk (z. B. London, K\u00f6ln, Paris, Kuala Lumpur) in den Konsularbezirk Dortmund und umgekehrt zu melden, ist das Portal\u00a0<a href=\"https:\/\/serviziconsolarionline.esteri.it\/ScoFE\/index.sco\"><strong>Fast It<\/strong><\/a> zu nutzen, da es sich um eine neue A.I.R.E. Registrierung handelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weitere Informationen hierzu finden Sie im Absatz &#8222;VERFAHREN F\u00dcR DIE EINTRAGUNG INS AIRE&#8220;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist in jedem Fall ratsam, sich mit dem Zielkonsulat in Verbindung zu setzen und den Wechsel des Konsularbezirks innerhalb von 90 Tagen nach dem Umzug vorzunehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>R\u00dcCKKEHR<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor der endg\u00fcltigen R\u00fcckkehr nach Italien ist eine\u00a0<strong>Abmeldung<\/strong>\u00a0bei der deutschen Gemeinde erforderlich.<br \/>\nR\u00fcckkehrer m\u00fcssen nach ihrer Ankunft in Italien zum\u00a0<strong>Einwohnermeldeamt (Ufficio anagrafe) der Gemeinde<\/strong>\u00a0gehen und sich unter Angabe ihrer neuen Wohnadresse anmelden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am gleichen Tag veranlasst die Gemeinde:<br \/>\n&#8211; die\u00a0<strong>Streichung des R\u00fcckkehrers aus dem AIRE<\/strong>\u00a0und gleichzeitig die Registrierung im Einwohnermelderegister\u00a0<strong>APR<\/strong>\u00a0(Anagrafe Popolazione Residente)<br \/>\n&#8211; eine offizielle Mitteilung an das\u00a0<strong>KONSULAT<\/strong>\u00a0\u00fcber den Zeitpunkt, zu dem die\u00a0<strong>R\u00dcCKKEHR<\/strong>\u00a0rechtswirksam wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur\u00fcckgekehrte Landsleute k\u00f6nnen dem hiesigen Konsulat ihre Abmeldung per E-Mail zusenden, offiziell rechtswirksam wird die\u00a0<strong>R\u00dcCKKEHR<\/strong>\u00a0jedoch zum Zeitpunkt der Anmeldung bei der\u00a0<strong>ITALIENISCHEN GEMEINDE<\/strong>.<br \/>\n(Wir erinnern daran, dass Personen, die aus Deutschland wegziehen, die deutsche Krankenversicherung rechtzeitig informieren und die Abmeldung der deutschen Wohngemeinde beif\u00fcgen m\u00fcssen.)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Alle Landsleute sind aufgefordert, sich im Portal\u00a0<a href=\"https:\/\/serviziconsolari.esteri.it\/home\">FAST IT<\/a>\u00a0zu registrieren, auch wenn sie bereits im Melderegister des Konsulats eingetragen sind.<\/strong><\/p>\n<p>Die R\u00fcckkehr f\u00e4llt nicht in die Zust\u00e4ndigkeit des Konsulats.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"F\u00fcr allgemeine Informationen auf der Webseite des italienischen Au\u00dfenministeriums (MAECI) bitte hier klicken. EINTRAGUNG INS MELDEREGISTER DER IM AUSLAND WOHNHAFTEN ITALIENER (A.I.R.E.) 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