{"id":3405,"date":"2026-03-30T15:41:27","date_gmt":"2026-03-30T13:41:27","guid":{"rendered":"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/?page_id=3405"},"modified":"2026-04-09T14:22:50","modified_gmt":"2026-04-09T12:22:50","slug":"konsularisches-verzeichnis-der-traegerorganisationen-von-initiativen-zur-foerderung-der-italienischen-sprache-und-kultur","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/de\/italia-e-germania\/diplomazia-culturale\/konsularisches-verzeichnis-der-traegerorganisationen-von-initiativen-zur-foerderung-der-italienischen-sprache-und-kultur\/","title":{"rendered":"Konsularisches Verzeichnis der Tr\u00e4gerorganisationen von Initiativen zur F\u00f6rderung der italienischen Sprache und Kultur"},"content":{"rendered":"<p><strong>Aktualisierung des Konsularregisters der Tr\u00e4gerorganisationen von Initiativen zur F\u00f6rderung der italienischen Sprache und Kultur gem\u00e4\u00df Artikel 10 des Gesetzesdekrets Nr. 64\/2017 \u2013 Antrag auf Ministerialzuschuss aus Kapitel 3153 \u2013 Anmeldungen bis zum 31. Mai 2023 f\u00fcr Tr\u00e4gerorganisationen, die Projekte f\u00fcr das Schuljahr 2024\/2025 und die folgenden Jahre einreichen m\u00f6chten.<\/strong><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df dem Rundschreiben des Ministeriums f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit Nr. 4 vom 8. M\u00e4rz 2022 m\u00fcssen sich die Tr\u00e4ger von Initiativen zur F\u00f6rderung der italienischen Sprache und Kultur gem\u00e4\u00df Artikel 10 des Gesetzesdekrets 64\/2017, die einen Zuschuss aus Kapitel 3153 beantragen m\u00f6chten, f\u00fcr Projekte im Schuljahr 2024\/2025 und den folgenden Jahren, m\u00fcssen sich bis zum 31. Mai 2023 in ein spezielles konsularisches Verzeichnis eintragen lassen, das bei diesem Konsulat eingerichtet wurde.<\/p>\n<p>Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Tr\u00e4ger-\/F\u00f6rderorganisationen dieses Konsularbezirks ist an folgende E-Mail-Adressen zu richten:<\/p>\n<p><a href=\"mailto:con.dortmund@cert.esteri.it\">con.dortmund@cert.esteri.it<\/a><\/p>\n<p><a href=\"mailto:contabilita.dortmund@esteri.it\">contabilita.dortmund@esteri.it<\/a><\/p>\n<p>oder per Einschreiben an folgende Adresse:<\/p>\n<p>Italienisches Generalkonsulat in Dortmund \u2013 Goebenstr. 14, 44135 Dortmund<\/p>\n<p>F\u00fcllen Sie dazu die Formulare \u201eAntrag auf Eintragung in das Konsularregister der Tr\u00e4gerorganisationen\u201c und \u201eStammdaten der antragstellenden Organisation\u201c aus und f\u00fcgen Sie eine Kopie des Ausweises des gesetzlichen Vertreters der Organisation, eine Kopie der Satzung der Organisation sowie eine Bescheinigung \u00fcber die \u00dcbereinstimmung der Satzung mit den \u00f6rtlichen Vorschriften bei.<\/p>\n<p>Einen Antrag auf Eintragung in dieses Register k\u00f6nnen die in diesem Konsularbezirk t\u00e4tigen Tr\u00e4gerorganisationen sowie andere Einrichtungen stellen, die an der Organisation von Kursen zur italienischen Sprache und Kultur interessiert sind und die die im Ministerialrundschreiben Nr. 4 vom 8. M\u00e4rz 2022 vorgesehenen Voraussetzungen erf\u00fcllen. Die Eintragung in das Konsularregister, das f\u00fcr den Konsularbezirk Dortmund von diesem Konsulat gef\u00fchrt und auf der Website ver\u00f6ffentlicht wird, erfolgt nach \u00dcberpr\u00fcfung der subjektiven Voraussetzungen durch dieses Konsulat und hat eine Laufzeit von vier Jahren.<\/p>\n<p>Nach Ablauf der vier Jahre erfolgt die Verl\u00e4ngerung der Registrierung der Tr\u00e4ger-\/F\u00f6rderorganisationen auf Antrag der betreffenden Einrichtung und nach Pr\u00fcfung durch das Konsularamt.<\/p>\n<p>Unter Hinweis auf eine sorgf\u00e4ltige Lekt\u00fcre des Rundschreibens 4\/2022 wird darauf hingewiesen, dass Zugang zu den Finanzmitteln des Kapitels 3153 diejenigen Tr\u00e4gerorganisationen haben, die in diesem Konsularbezirk t\u00e4tig sind, im Konsularregister, das von diesem Generalkonsulat gef\u00fchrt wird, eingetragen sind und im Allgemeinen die folgenden Merkmale aufweisen:<\/p>\n<p>\u2013 gemeinn\u00fctzige Einrichtungen, die Initiativen zur F\u00f6rderung der italienischen Sprache und Kultur gem\u00e4\u00df Artikel 10 des Gesetzesdekrets Nr. 64\/2017 in \u00f6ffentlichen oder privaten Schulen (vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe) durchf\u00fchren;<\/p>\n<p>\u2013 Einrichtungen mit einer Satzung, deren \u00dcbereinstimmung mit dem lokalen Recht best\u00e4tigt und diesem Konsulat mitgeteilt werden muss. Die beg\u00fcnstigten Einrichtungen sind zudem verpflichtet, etwaige \u00c4nderungen ihrer Satzung unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n<p>Nicht f\u00f6rderf\u00e4hig sind:<\/p>\n<p>\u2013 die sogenannten \u201eDachverb\u00e4nde\u201c, d. h. Einrichtungen, die andere Einrichtungen mit \u00e4hnlichen Merkmalen und Zielen unter ihrem Dach vereinen, bei denen die R\u00fcckverfolgbarkeit der Aktivit\u00e4ten und Vorg\u00e4nge schwierig w\u00e4re;<\/p>\n<p>\u2013 Einrichtungen, in denen die F\u00fchrungs\u00e4mter von Vertretern des Com.It.Es. bekleidet werden, unter Ber\u00fccksichtigung von Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe g) des Gesetzes Nr. 286 vom 23. Oktober 2003.<\/p>\n<p>Dieses Konsulat wird zudem \u00fcberpr\u00fcfen, ob in der Satzung kein Hinweis auf die Mitwirkung \u2013 auch nur in ehrenamtlicher Funktion \u2013 von Vertretern des Konsulats, der Botschaft oder eines Kulturinstituts in den Organen der Einrichtung enthalten ist.<\/p>\n<p>Im Folgenden werden zudem einige der wichtigsten Neuerungen des Ministerialrundschreibens Nr. 4 vom 8. M\u00e4rz 2022 dargelegt, die die an der Organisation von Kursen zur italienischen Sprache und Kultur interessierten Tr\u00e4gerorganisationen bei der Beantragung von Zusch\u00fcssen aus Kapitel 3153 ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen:<\/p>\n<p>\u2013 Der Schwerpunkt liegt nicht mehr auf sozialen Aktivit\u00e4ten, sondern auf der F\u00f6rderung der italienischen Sprache und Kultur;<\/p>\n<p>\u2013 Es wird kein Haushalt mehr verlangt, der alle Aktivit\u00e4ten, Einnahmen und Ausgabenposten abdeckt, sondern ein Projekt, auch mit einer Laufzeit von zwei Jahren, bei dem die Zuwendungen in mehrere Tranchen aufgeteilt und in jedem Fall an die Zust\u00e4ndigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres sowie an den Verlauf der didaktischen Aktivit\u00e4ten gekn\u00fcpft sind;<\/p>\n<p>\u2013 Die antragstellenden Einrichtungen sind aufgefordert, sich mit eigenen Mitteln an den Kosten der eingereichten Projekte zu beteiligen.<\/p>\n<p>Die Projekte werden zudem an Schuljahre und nicht mehr an Kalenderjahre angepasst.<\/p>\n<p>Mit dem \u00dcbergang von einer \u201ehaushaltsorientierten\u201c zu einer projektorientierten Logik soll zudem der Schwerpunkt von der Unterst\u00fctzung der Einrichtungen als solche auf die Ergebnisse verlagert werden, die diese im Bereich der F\u00f6rderung der italienischen Sprache und Kultur zu erreichen beabsichtigen.<\/p>\n<p>\u2013 Die Aktivit\u00e4ten, die Gegenstand einer ministeriellen F\u00f6rderung sein k\u00f6nnen, beziehen sich auf die Schulstufen bis zur Sekundarstufe II, wobei die \u201eGrenze\u201c bei der Mittelstufe liegt. Von der ministeriellen Unterst\u00fctzung ausgeschlossen sind Kurse f\u00fcr Erwachsene, da diese nicht unter den geltenden Rechtsrahmen fallen, der durch das Gesetzesdekret Nr. 64\/2017 \u00fcber die italienische Schule im Ausland festgelegt ist;<\/p>\n<p>\u2013 Die Gew\u00e4hrung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Projekts mit einer Laufzeit von einem oder zwei Schuljahren, in dem der Plan der Aktivit\u00e4ten dargelegt wird, die die Einrichtung umsetzen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>F\u00fcr das Schuljahr 24\/25 und die folgenden Jahre reichen die Einrichtungen bei diesem Generalkonsulat bis zum 15. Oktober des dem Bezugsjahr vorangehenden Jahres (f\u00fcr das Schuljahr 2024\/2025 bis zum 15. Oktober 2023) ein Projekt und einen Antrag auf Zuschuss ein, wobei stets die neuen Vorschriften zu beachten sind und die spezifischen Formulare zu verwenden sind, die zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Ausk\u00fcnfte wenden Sie sich bitte an die Verwaltungs- und Buchhaltungsabteilung dieses Konsulats: Telefon: 0231 57796 15; E-Mail: <a href=\"mailto:contabilita.dortmund@esteri.it\">contabilita.dortmund@esteri.it<\/a><\/p>\n<p>Telefon: +49 (0) 23157796 11\/15<\/p>\n<p><strong>Dokumente und Formulare:<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2025\/10\/Albo-Consolare-Enti-Gestori.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">TR\u00c4GERORGANISATIONEN VON INITIATIVEN ZUR F\u00d6RDERUNG DER ITALIENISCHEN SPRACHE UND KULTUR IM KONSULARBEZIRK DORTMUND<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/decreto_legislativo_13_aprile_2017_n_64.pdf\">decreto_legislativo_13_aprile_2017_n_64<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/anagrafica_dellente_richiedente_ai_sensi_circ._4_2022-1.pdf\">anagrafica_dellente_richiedente_ai_sensi_circ._4_2022<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/circolare-4_2022-enti-gestori-2-1.pdf\">circolare-4_2022-enti-gestori-2<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/Decreto-rinnovo-iscrizione-Albo-consolare-1.pdf\">Decreto rinnovo iscrizione Albo consolare<\/a><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/consdortmund.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2026\/03\/richiesta_iscrizione_allalbo_consolare_degli_enti_gestori_ai_sensi_circ._4_2022-converti1-1.pdf\">richiesta_iscrizione_allalbo_consolare_degli_enti_gestori_ai_sensi_circ._4_2022-converti1<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Aktualisierung des Konsularregisters der Tr\u00e4gerorganisationen von Initiativen zur F\u00f6rderung der italienischen Sprache und Kultur gem\u00e4\u00df Artikel 10 des Gesetzesdekrets Nr. 64\/2017 \u2013 Antrag auf Ministerialzuschuss aus Kapitel 3153 \u2013 Anmeldungen bis zum 31. 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