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CGIE

Generalrat der Italiener im Ausland (C.G.I.E.), eingerichtet mit Gesetz Nr. 368 vom 6. November 1989 (zuletzt geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 66 vom 24. April 2014, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 89 vom 23. Juni 2014) und geregelt durch die Durchführungsverordnung gemäß Präsidialdekret Nr. 329 vom 14. September 1998, ist ein Beratungsgremium der Regierung und des Parlaments zu wichtigen Themen, die für Italiener im Ausland von Interesse sind.

Es leitet seine repräsentative Legitimität aus der Direktwahl durch die Mitglieder der Comites weltweit ab und stellt einen wichtigen Schritt im Prozess der Entwicklung einer aktiven Beteiligung der italienischen Gemeinschaften weltweit am politischen Leben des Landes dar. Gleichzeitig ist es das wesentliche Organ für ihre ständige Verbindung zu Italien und seinen Institutionen.

Der CGIE wird vom Außenminister geleitet und besteht nach den durch das Gesetz 89/2014 eingeführten Änderungen aus 63 Ratsmitgliedern, von denen 43 die italienischen Gemeinschaften im Ausland vertreten und 20 von der Regierung ernannt werden.

An den Arbeiten des CGIE nehmen mit reinem Rederecht die in Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 368 vom 6. November 1989 aufgeführten Vertreter und Sachverständigen teil. Siehe hier das Ministerialdekret Nr. 4111/1569 vom 23. Juni 2022, das die Ernennung enthält.

Die Verfahren zur Erneuerung des CGIE, die mit der Wahl der territorialen Mitglieder am 9. und 10. April 2022 begonnen haben, stehen kurz vor dem Abschluss. Siehe hier die Liste der 43 territorialen Mitglieder.