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Studiengänge

 

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Wertigkeitserklärungen

Für die Einschreibung an Schulen oder Universitäten in Italien

1. Wertigkeitserklärungen für alle Schulklassen (gültig für die Einschreibung an Schulen in Italien). Benötigt werden: 

    • das letzte Zeugnis in Original oder in beglaubigter Kopie (eine beglaubigte Kopie ist auch beim Notariat im Konsulat erhältlich). 
    • vollständige persönliche Daten (Name, Geburtsort und -datum, vollständige Adresse, Telefonnummer).

Die fertigen Dokumente können bei der Schulabteilung des Konsulates abgeholt werden oder werden per Einschreiben zugeschickt. In dringenden Fällen kann die Schulabteilung sofort eine "vorläufige Erklärung" erstellen, die gültig ist für die Einschreibung an Schulen in Italien. 

    • Die Schulabteilung erstellt keine vollständige Übersetzung von schulischen Dokumenten, sondern nur Wertigkeitserklärungen, die für die Einschreibung an jeder Schule in Italien benötigt werden.

2. Wertigkeitserklärungen von Abiturzeugnissen ("Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife") oder Universitätsabschlüssen Benötigt werden: 

    • Originalzeugnis oder beglaubigte Kopie davon (eine beglaubigter Kopie ist auch beim Notariat im Konsulat erhältlich). 
    • eine Übersetzung des Zeugnisses - von einem vereidigten Dolmetscher erstellt - (s. Liste beim Notariat des Konsulates).

Andere Dienstleistungen

3. Beratung und Information zum:

• Schulwechsel italienischer Schüler von einer deutschen Schule zu einer italienischen Schule und umgekehrt.
• Informationen zu den Förderkursen für Schüler mit Schulproblemen.
• Hilfe und Beistand für die Einschreibung an italienischen Hochschulen und Informationen zu Stipendien.
• Informationen zu den Italienisch-Kursen im Vorschulbereich und an deutschen Schulen und zu allen bilingualen Initiativen.
 
4. Leihdienst der Bibliothek und Videothek (mittwochs 15.00-17.00 Uhr)


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