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Die Vorschriften der Europäischen Union gewährleisten die Gleichbehandlung der Berufstätigen und Rentner, die Akkumulierung der Arbeitszeiten in Italien und im Ausland und die Transferierbarkeit der Versicherungsleistungen an den Wohnort. Die Sozialabteilung gibt allgemeine Auskünfte über das italienische und das deutsche Rentensystem. Im Konsularbezirk sind eine Reihe Wohlfahrtsverbänden vertreten, die bei der Weiterleitung der Anträge und bei späteren Nachfragen behilflich sein können.
Sozialabteilung
T. 0231-57796-16
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Renten
2006-02-14

Maeci