Militärdienst
Mit dem Gesetz Nr.226 vom 23. August 2004 (veröffentlicht in der Gazzetta Ufficiale Nr. 204 vom 31.08.2004) ist in Italien seit dem 1. Januar 2005 die Wehrpflicht abgeschafft und ein Berufsheer eingeführt worden
Die italienischen Staatsbürger, die aus dem Ausland nach Italien umsiedeln wollen, um den freiwilligen Militärdienst zu leisten, haben keinen Anspruch auf Vergünstigungen nach dem Gesetz Nr. 433/66, das die Rückkehr nach Italien auf Staatskosten ausschließlich für die Ableistung der Wehrpflicht vorsieht.
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Wehrdienst
2006-02-14

Maeci