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Sozial- Notar- und Schulabteilung Sozial- und Notarabteilung - Anerkennung von Schulabschlüssen

 

Sozial- Notar- und Schulabteilung Sozial- und Notarabteilung - Anerkennung von Schulabschlüssen

E-Mail: las.dortmund@esteri.it

Tel. +49 (0)231 57796 16

Fax +49 (0)231 57796 41

Die Sozial- Notar- und Schulabteilung (LAS) ist für die im Folgenden aufgeführten Dienstleistungen zuständig. Bei dringenden Notfällen und schwerwiegenden Ausnahmesituationen kann persönlich, während der Sprechzeiten, Assistenz im Konsulat beantragt werden. Dennoch sollte die Abteilung vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail kontaktiert werden, um abzuwägen, ob eine persönliche Vorsprache notwendig ist, oder das Konsulat auf anderem Weg Hilfe leisten kann.

1) Unterstützung für Inhaftierte

Bei Verhaftung haben italienische Bürger das Recht auf konsularischen Beistand. Das Konsulat Dortmund kann dem im Konsularbezirk Inhaftierten wie folgt Beistand leisten:

  • Den Inhaftierten besuchen.
  • Rechtsanwälte vor Ort benennen (hier die Liste italienisch sprechender Rechtsanwälte).
  • Die Verbindung zur Familie herstellen.
  • Falls notwendig, soweit es die lokale Gesetzgebung vorsieht, dem Inhaftierten medizinische Betreuung und/oder eine Grundversorgung garantieren.

Das Konsulat kann jedoch auf keinen Fall den Inhaftierten vor Gericht vertreten und/oder die Kosten für den Rechtsbeistand übernehmen.

Hier der Link zur Broschüre "Guida pratica all'assistenza consolare - Detenuti italiani all'estero" für italienische Inhaftierte im Ausland, publiziert vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Internationale Kooperation.

2) Finanzielle Unterstützung

Beihilfe

Das Konsulat kann im Rahmen der hierfür bereitgestellten, finanziellen Möglichkeiten, dauerhaft im Konsularbezirk wohnhaften italienischen Mitbürgern, die sich in einer nachweisbaren finanziellen Notsituation befinden, eine als Sonderfall zu betrachtende, einmalige finanzielle Beihilfe gewähren.

Notwendige Dokumentation zur Beantragung einer einmaligen Beihilfe wegen zeitweiliger finanzieller Notsituation:

·
Gültiger Pass oder Personalausweis;

·
Nachweise über sämtliche Einnahmen (letzte Lohnbescheinigung, Bescheinigung
vom Arbeits-/Sozialamt, Bescheinigungen über Kindergeld, Erwerbsminderung,
Rente, usw.);

·
Mitteilungen von deutschen Sozialbehörden (Jobcenter, Sozialamt, Agentur
für Arbeit), die sich auf nicht bewilligte Anträge oder nicht gezahlte
Leistungen beziehen;

·
vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate;

·
eventuell nicht gezahlte Rechnungen.

Darlehen

In Italien oder einem anderen Konsularbezirk
wohnhaften italienischen Mitbürgern, die sich in außergewöhnlicher, finanzieller
Notlage befinden, ohne die Möglichkeit Hilfe von Familienangehörigen oder
Dritten Personen (z.B. durch Geldtransfer) in Anspruch zu nehmen, kann ein Darlehen
eingeräumt werden. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, dieses an den Staat zurückzuzahlen.

Darlehen mit Verpflichtung zur Rückzahlung können nur Landsleuten mit
vorübergehendem Aufenthalt bewilligt werden, die sich wegen Diebstahl oder
Verlust der eigenen Mittel, in zeitweiliger finanzieller Notsituation befinden.

N.B.: Darlehen können nicht
bewilligt werden, falls diese bereits von anderen konsularischen Vertretungen
erhalten wurden und die ordnungsgemäße Rückzahlung nicht belegt werden kann.

3) Notarielle Urkunden

Vollmachten werden, aufgrund
bilateraler Abkommen und diesbezüglicher rechtlicher Verordnungen (Art. 28 des Gesetzes 71/2011; Außenminister- Dekret vom
31/10/2011), seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr von
den italienischen Konsulaten, sondern von Notaren vor Ort ausgestellt. Hier können je nach Bedarf entsprechende Notare gefunden
werden.

Es ist ratsam, sich den
entsprechenden Text der Vollmacht vom italienischen Notar zur Vorlage beim
deutschen Notar vorbereiten zu lassen, so dass dieser lediglich die
Unterschrift notariell beglaubigen muss. Einige Notare beglaubigen direkt in
italienischer Sprache. Die so verfassten Dokumente sind bereits für Italien
gültig.

Ist die Vollmacht und/oder die
Beglaubigungsformel in deutscher Sprache verfasst, ist die Übersetzung in die
italienische Sprache erforderlich. Diese ist von einem vereidigten Übersetzer auszuführen,
dessen Unterschrift im Konsulat hinterlegt ist. Die Unterschrift wird
anschließend im Konsulat legalisiert (€ 24,00). Hier
die Liste der Übersetzer mit hinterlegter Unterschrift.

Folgende amtliche Beglaubigungen werden vom Konsulat durchgeführt:

·
Für die Beglaubigte Unterschrift: (14,00 €) muss der Betreffende persönlich
mit einem gültigen Ausweisdokument im Konsulat vorsprechen und vor dem
Konsulatsbeamten unterschreiben

·
Beglaubigte Kopie (9,00 € / Blatt) nur vom Originaldokument

·
Beglaubigung von Übersetzungen (24,00 €). Das Konsulat legalisiert die
Unterschrift der vereidigten Übersetzer, die ihre Unterschrift im Konsulat
hinterlegt haben. Dazu müssen Originaldokument und Übersetzung im Original oder
als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Hier
die Liste der Übersetzer mit hinterlegter Unterschrift.

Laut der obengenannten
Gesetzesverordnung nimmt der Konsul auch weiterhin, auf Antrag italienischer
Mitbürger, öffentliche, verschlossene und internationale Testamente entgegen.

Falls aus zwingenden Gründen oder
im Notfall kein Notar vor Ort aufgesucht werden kann, dieses hinreichend belegt
wird und wegen Fristablauf rechtliche Nachteile entstehen würden, können dem
Konsulat dringliche Urkunden vorgelegt werden.

4) Auto, Führerschein (Fahrerlaubnis)
und Kennzeichen

Führerschein

Wer sich nur kurze Zeit in Deutschland
aufhält, kann, laut der Europäischen
Richtlinie 91/439/EWG vom 29 Juli 1991, mit seiner italienischen
Fahrerlaubnis fahren. Die Mitgliedsstaaten erkennen die jeweiligen
Führerscheine an.

·
Wer dauerhaft in Deutschland
wohnhaft ist und einen in Italien ausgestellten Führerschein besitzt,
sollte diesen (spätestens bei Ablauf der Gültigkeit) vom zuständigen
Straßenverkehrsamt, in einen gleichwertigen deutschen Führerschein umschreiben
lassen. Besitzt man die italienische Fahrerlaubnis nicht mehr (wegen Diebstahl
oder Verlust) muss eventuell eine Bescheinigung der gültigen Fahrerlaubnis
beantragt werden.

Die Teilnahme am Straßenverkehr mit
einer Fahrerlaubnis, deren Geltungsdauer nach dem Recht des erteilenden Staates
oder den deutschen Bestimmungen abgelaufen ist, wird als Fahren ohne
Fahrerlaubnis bestraft.

·
Für weitere Informationen hier die offizielle Webseite vom Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/auslaendische-fahrerlaubnisse-merkblatt-eu-und-ewr-staaten.pdf?__blob=publicationFile

Löschen
italienischer Kennzeichen

·
Die italienischen Kennzeichen von Fahrzeugen, die
in Deutschland angemeldet, stillgelegt oder verkauft werden, sind bei der
zuständigen italienischen Behörde (PRA) zu löschen. Hiermit entfällt auch die
Zahlungspflicht der italienischen Kraftfahrzeugsteuer (Bollo). Weitere
Informationen hier.

5) Gesundheitsversorgung

Italienische Mitbürger die sich als
Touristen in Deutschland aufhalten, können für gesundheitliche Notfälle mit
ihrer italienischen Gesundheitskarte (TEAM), auch stationäre ärztliche Versorgung
in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen auf der
Webseite des hierfür zuständigen, italienischen Gesundheitsministeriums.

Italienische Mitbürger, die ihren
Wohnsitz dauerhaft nach Deutschland verlegen, sind dazu verpflichtet vor Ort
eine Krankenversicherung abzuschließen. Weitere Informationen hier.

https://www.krankenkassen.de/meine-krankenkasse/krankenversicherung-eu/

6) Renten und Vergünstigungen der
Kommunalabgaben für Rentner.

Die europäischen Normen garantieren
die Gleichstellung von Beschäftigten und Rentnern, die Zusammenführung von
italienischen und ausländischen Beitragszeiten und den Transfer der Rentenansprüche
an den Wohnsitz. Im Konsularbezirk tätige Beratungsstellen (Patronati) erteilen
Auskunft und Unterstützung in Rentenfragen. Hier die Kontaktdaten.

Die Sozialabteilung des Konsulats
erstellt die für Renten benötigte Lebensbescheinigung oder beglaubigt die (vor
dem Konsulatsbeamten erfolgte) Unterschrift, auf vorbereiteten Bescheinigungen
der italienischen Rentenbehörde (INPS). Hierfür ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.

Im Ausland lebende italienische Mitbürger (eingetragen im A.I.R.E.), die in
Deutschland Rente beziehen, können wie folgt Vergünstigungen der italienischen
Heimatgemeinden in Anspruch nehmen:

·
Befreiung oder Ermäßigung der Kommunalsteuern IMU, TARI und TASI können bei
der Gemeinde in Italien beantragt werden. Die dafür notwendige Bescheinigung in
italienischer Sprache, über den Bezug der deutschen Rente, erstellt die
Sozialabteilung des Konsulats. Hierfür ist eine Kopie des Rentenausweises oder
einer Rentenbescheinigung, sowie eine Ausweiskopie (per E-Mail oder per Post
mit frankiertem Rückumschlag) einzureichen.

Die vom Konsulat ausgestellte Bescheinigung ist
zusammen mit dem ausgefüllten unterzeichneten Antragsformular, per Einschreiben an die betreffende
Gemeinde in Italien zu senden. Falls sich die Immobilie in einer anderen als
der Heimatgemeinde A.I.R.E. befindet, sollte auch eine deutsche
Meldebescheinigung beigefügt werden.

7) Suche von Landsleuten

Für die Suche nach Landsleuten, die
im Konsularbezirk wohnhaft sind und vermisst werden, kann das Konsulat zwischen
den Angehörigen und den lokalen Behörden vermitteln. Dazu müssen die
Angehörigen bei der Sozialabteilung (unter Vorlage eines Ausweisdokuments)
einen Antrag stellen, diesen ausreichend begründen und die Daten des Vermissten
angeben (Personendaten, letzter bekannter Wohnsitz, alle weiteren zur
Auffindung nützlichen Daten).

Informationen bezüglich italienischer Bürger im Ausland können nur unter
Berücksichtigung der gültigen Datenschutzverordnung erteilt werden, (Grundverordnung für den
Datenschutz EU 2016/679) welche in den
meisten Fällen die Einwilligung der betroffenen Person vorsieht. Unter
Vorbehalt, dass sich nicht alle italienischen Bürger im Ausland in die
Melderegister der Konsulate einschreiben, übermittelt das Konsulat, sofern die
gesuchte Person gefunden wird, dieser die Anfrage.

8) Anerkennung und
Gleichwertigkeit von ausländischen Studienabschlüssen

Alle Informationen bezüglich der Anerkennung und Gleichwertigkeit in Italien von ausländischen Studienabschlüssen werden vom Centro
Informazione sulla Mobilità e le Equivalenze Accademiche (CIMEA)bereitgestellt. Dieses Zentrum wurde ins Leben
gerufen, aufgrund der Unterzeichnung und darauffolgenden Ratifikation der
Lissabon- Konvention: „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen
im Hochschulbereich in der europäischen Region“

Generell sind, abhängig vom Verwendungszweck (Studium oder Beruf),
unterschiedliche italienische Institutionen für die Anerkennung und
Gleichwertigkeit von ausländischen Studienabschlüssen zuständig:

·
Die Schulbehörden der einzelnen
Provinzen für die Wertigkeit der voruniversitären Schulabschlüsse

·
Die Universitäten für die
Wertigkeit der ausländischen akademischen Abschlüsse

·
Das Ministerium für Bildung
Wissenschaft und Forschung für die Wertigkeit der ausländischen
akademischen PhD.

·
Die jeweils zuständigen Ministerien
für die Wertigkeit der Abschlüsse zur Ausübung von reglementierten Berufen
(z.B. Arzt, Rechtsanwalt…)

Zur
Teilnahme an Ausschreibungen: Presidenza del Consiglio dei Ministri,
Dipartimento della Funzione Pubblica, Ufficio P.P.A. – Servizio Reclutamento,
Corso, Vittorio Emanuele II, 116 – 00186 Roma, Tel. 06-6899.7563 / 7453 / 7470.
E-mail: servizioreclutamento@funzionepubblica.it.

Dieses Konsulat kann für Schul-
bzw. Studienabschlüsse, die im Konsularbezirk Dortmund erworben wurden, eine
Rechtswerterklärung ausstellen, die für die Anerkennung in Italien oder zur
Fortsetzung des Studiums notwendig ist. Hier alle Informationen bezüglich der Rechtswerterklärung.

Informationen zur Gültigkeit in Deutschland, von italienischen
Schul- oder Studienabschlüssen, findet man auf der Webseite Anerkennung
in Deutschland

Genauere Informationen für das
Land Nordrheinwestfalen findet man auf der Webseite vom Ministerium für Schule und
Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Nützliche Dokumente im Format PDF

·
GUIDA "PRIMI PASSI IN GERMANIA PER NEO-IMPRENDITORI: Come muovere i
primi passi per avviare un’attività di impresa o di lavoro autonomo. un’attività
di impresa o di lavoro autonomo.

·
LAVORATORI ITALIANI ALL’ESTERO: come evitare la doppia tassazione e
usufruire del credito d’imposta

·
Guida Primi passi in Germania

·
Guida sulla sanità tedesca

·
Guida pratica all'assistenza consolare - Detenuti italiani all'estero

·
Verzeichnis italienisch sprechender Rechtsanwälte

·
Verzeichnis der ermächtigten
Übersetzer

·
Verzeichnis der Beratungsstellen - Patronati (bezüglich Steuern, Jobcenter,
Rente…)


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